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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/04/pm_032.php 11.04.2022 10:38:04 Uhr 09.09.2024 08:16:15 Uhr

Kommunale Kitas und Horte bereiten sich auf Warnstreik vor

Gewerkschaft ver.di hat zur ganztägigen Arbeitsniederlegung am 14. April aufgerufen

Die Gewerkschaft ver.di hat ihre Mitglieder für Donnerstag, 14. April 2022, zu einem ganztägigen Warnstreik in den kommunalen Kitas und Horten in Dresden aufgerufen. Der städtische Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen wurde über diesen Aufruf am Abend des Donnerstags, 7. April, von der Gewerkschaft in Kenntnis gesetzt.

Am Streiktag wird der Eigenbetrieb auf der städtischen Internetseite www.dresden.de/kita-streik ab 6 Uhr wieder eine Übersicht derjenigen Kindertageseinrichtungen veröffentlichen, die vom Streik konkret betroffen sind. Zusätzlich erhalten Eltern über die Hotline 0351-4885111 ab 6 Uhr Auskunft darüber, ob ihre Kita oder ihr Hort vom Streik betroffen sein wird.

Über den angekündigten Streik und das vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen vorbereitete Informationsangebot sind die Eltern, Freitag, 8. April, in einem separaten Elternbrief informiert worden.

Für vom Streik betroffene Eltern kann aufgrund der derzeitigen Infektionslage keine Notbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen werden die Kitas und Horte öffnen, sobald pädagogische Fachkräfte, die nicht dem Streikaufruf folgen wollen, für die Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen. Es können maximal so viele Kinder betreut werden, wie nach Personalschlüssel zulässig sind. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen empfiehlt Eltern deshalb vorsorglich alternative Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren.

Sollten Eltern streikbedingt ihre Kinder nicht in die Betreuung von Kita oder Hort geben können, so erhalten sie automatisch 1/20 Ihres monatlichen Elternbeitrages für den Streiktag zurückerstattet. Die Kindertageseinrichtungen informieren dazu die Beitragsstelle für die entsprechende Beitragsrückerstattung. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Den Rückerstattungsbescheid erhalten die Eltern spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat, in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte.