Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/03/pm_022.php 16.03.2022 12:10:08 Uhr 20.11.2024 05:36:29 Uhr |
Dresden sucht Wahlhelferinnen und -helfer für die Oberbürgermeisterwahl
City-Light-Plakate hängen bis 5. April im Stadtgebiet – 4.000 Ehrenamtliche werden benötigt
Am Sonntag, 12. Juni, findet die Oberbürgermeisterwahl in Dresden statt. Falls ein zweiter Wahlgang erforderlich ist, wird am Sonntag, 10. Juli, erneut gewählt. Für den reibungslosen Ablauf der Wahl sucht die Landeshauptstadt Dresden über 4.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl, zählen Stimmen aus und stellen das Wahlergebnis fest. Ab sofort können sich dafür Interessenten über das Onlineformular auf www.dresden.de/wahlhelfer bzw. www.dresden.de/wahlhelferin oder per E-Mail an wahlhelfer@dresden.de oder telefonisch unter 0351-4881118 anmelden.
City-Light-Plakate machen bis 5. April auf die Kampagne aufmerksam
Um genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden, läuft aktuell eine Wahlhelferkampagne. Über 270 City-Light-Plakate werben im gesamten Stadtgebiet für das Ehrenamt im Wahlvorstand. Die Plakate sind bis zum 5. April zu sehen. Wie bei der Bundestagswahl im letzten Jahr läuft die Kampagne unter dem Thema „Eine muss es ja machen“ bzw. „Einer muss es ja machen“. Das Motto bringt die Motivation einiger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf den Punkt: Ohne deren ehrenamtlichen Einsatz wäre die Durchführung der Oberbürgermeister-Wahl nicht möglich. Zusätzlich zu den Plakaten werden ab April Postkarten im gesamten Stadtgebiet verteilt.
Voraussetzungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, sollte am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und deutsche Staatsbürgerin oder Staatsbürger oder eines anderen EU-Staates sein. Außerdem müssen Interessenten wahlberechtigt sein und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Dresden haben. Beim ersten Einsatz werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer meistens als Beisitzende eingesetzt, um den Wahlablauf kennenzulernen. Danach können Interessenten auch als Wahlvorstehende, Schriftführende oder deren Stellvertretung berufen werden. Außerdem werden Reservekräfte gesucht, die kurzfristig einspringen können. Die Berufungsurkunden werden ab Mai versendet. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Allerdings müssen nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes die gesamte Zeit vor Ort sein: Es wird am Morgen ein Schichtbetrieb organisiert. Bei der Auszählung der Stimmen ab 18 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein. Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit ab 14 Uhr.
Das Ehrenamt wird vergütet
Das Ehrenamt im Wahlvorstand wird vergütet: Je nach Funktion und Einsatz gibt es ein Erfrischungsgeld von 35 bis 65 Euro, welches etwa 14 Tage nach der Wahl überwiesen wird. Falls es am 10. Juli einen zweiten Wahlgang gibt und die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auch bei diesem Wahlgang im Einsatz sind, erhalten sie eine zweite Zahlung. Aktuell werden ehemalige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angeschrieben und aufgerufen, sich erneut zu engagieren.
Fragen zum Ehrenamt im Wahlvorstand beantwortet die Arbeitsgruppe Wahlhelfer, Theaterstraße 6, Zimmer 2/227. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr sowie Dienstag von 13 bis 18 Uhr telefonisch unter 0351-4881118 erreichbar und stehen für Fragen zur Verfügung. Zur persönlichen Vorsprache muss vorher ein Termin vereinbart werden. Auch eine E-Mail wahlhelfer@dresden.de wird beantwortet.