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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/03/pm_019.php 04.03.2022 15:09:19 Uhr 10.09.2024 10:16:11 Uhr

Kommunale Kitas und Horte bereiten sich auf Warnstreik vor

Gewerkschaften haben zu ganztägiger Arbeitsniederlegung am 8. März aufgerufen

Die Gewerkschaft ver.di sowie der Sächsische Erzieherverband haben ihre Mitglieder für Dienstag, 8. März 2022, zu einem ganztägigen Warnstreik in den kommunalen Kitas und Horten in Dresden aufgerufen. Der städtische Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen wurde über diesen Aufruf am Nachmittag des 3. März von den Gewerkschaften in Kenntnis gesetzt. Mit Blick auf die aktuelle Situation schätzt die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Sabine Bibas ein, dass der Zeitpunkt der Arbeitskampfmaßnahme sehr unsensibel gewählt wurde: „In der Ukraine ist Krieg. Wir bereiten uns gerade auf die Ankunft von Flüchtlingen mit ihren Kindern vor. Auch die Einschränkungen der Corona-Pandemie mit dem erst heute endenden eingeschränkten Regelbetrieb sind nicht ohne Auswirkungen an Eltern und Kitas vorbeigegangen. Ich habe wirklich Respekt und Achtung vor dem Streikrecht der Beschäftigten. Aber die Nutzung dieses Rechts in der jetzigen Zeit und zum Auftakt der Tarifverhandlungen ist aus meiner Sicht den Eltern nicht zu vermitteln.“

Wie in den vergangenen Jahren wird der Eigenbetrieb wieder detaillierte Informationen auf der städtischen Website unter www.dresden.de/Kita-Streik bereithalten. Auf dieser Internetseite wird am 8. März ab 6 Uhr eine Übersicht derjenigen Kindertageseinrichtungen veröffentlicht, die vom Streik betroffen sind. Zusätzlich wird der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen eine telefonische Service-Hotline schalten. Unter der Telefonnummer 0351-4885111 erhalten Eltern am Streiktag ab 6 Uhr Auskunft, ob ihre Kita vom Streik betroffen sein wird. Über den angekündigten Streik und das vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen vorbereitete Informationsangebot werden die Eltern heute, 4. März, in einem separaten Elternbrief informiert.
Für Eltern kann keine Notbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen werden die Einrichtungen öffnen, sobald pädagogische Fachkräfte zum Dienst erscheinen. Es können maximal so viele Kinder betreut werden, wie nach Personalschlüssel zulässig sind. Eine Betreuung in anderen Kindertageseinrichtungen ist wegen der Corona-Pandemie nicht möglich. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen empfiehlt Eltern deshalb vorsorglich alternative Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren.

Sollten Eltern streikbedingt ihre Kinder nicht in die Betreuung von Kita oder Hort geben können, so erhalten sie automatisch 1/20 ihres monatlichen Elternbeitrages für den Streiktag zurückerstattet. Die Kindertageseinrichtungen informieren dazu die Beitragsstelle für die entsprechende Beitragsrückerstattung. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Den Rückerstattungsbescheid erhalten die Eltern spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat, in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte.