Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/02/pm_073.php 02.03.2022 15:25:01 Uhr 20.11.2024 05:21:11 Uhr

Oberbürgermeisterwahl findet am 12. Juni statt

Wahlvorschläge und Unterstützungsunterschriften können bis 7. April eingereicht werden

Die Wahl des hauptamtlichen Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden findet am Sonntag, 12. Juni 2022, statt. Falls beim ersten Wahlgang auf keine Bewerberin oder keinen Bewerber mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen fällt, findet am 10. Juli ein zweiter Wahlgang statt. Beim zweiten Wahlgang gewinnt die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen – bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Für diese Oberbürgermeisterwahl können Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerberinnen bzw. -bewerbern bis spätestens Donnerstag, 7. April 2022, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden.
Die entsprechenden Formulare und Informationen stehen unter www.dresden.de/wahlen unter dem Punkt „Oberbürgermeisterwahl/Einreichung von Wahlvorschlägen.

Einreichung nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich

Zur Einreichung der Wahlvorschläge muss aufgrund der pandemischen Lage ein Termin vereinbart werden. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 0351-4881101 oder per E-Mail an wahlvorschlaege@dresden.de möglich. Jede Partei, jede Wählervereinigung, jede Einzelbewerberin und jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen und nur Bestandteil eines Wahlvorschlages sein. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 240 Wahlberechtigten der Landeshauptstadt Dresden durch eine Unterschrift unterstützt werden. Der Wahlvorschlag des Amtsinhabers und Wahlvorschläge von Parteien, die seit der letzten Wahl im Sächsischen Landtag oder im Dresdner Stadtrat vertreten sind, benötigen keine Unterstützungsunterschriften.

Unterstützungsunterschriften können im Bürgeramt abgegeben werden

Wahlberechtigte können bis Donnerstag, 7. April 2022, 18 Uhr, im Bürgeramt, Eingang Theaterstraße 13, Erdgeschoss, Raum 033, Unterstützungsunterschriften abgeben. Die Abgabe ist Montag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr möglich. Wahlberechtigte dürfen nur eine Unterstützungsunterschrift abgeben.
Am 11. April 2022 entscheidet der Gemeindewahlausschuss, ob die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen werden.

Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung steht im Amtsblatt-Nr. 9/2022 vom 3. März 2022.