Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/02/pm_066.php 28.02.2022 16:03:40 Uhr 10.09.2024 14:18:06 Uhr

Landeshauptstadt übernimmt Bürgschaft

Durch die Rechtsstreitigkeiten mit der Thüga AG wird der Konsolidierungsprozess innerhalb der SachsenEnergie empfindlich gestört. Die Thüga ist zwar wirtschaftlich unstreitig nicht mehr an der DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH (DREWAG) beteiligt, sie hält aber noch die Anteile – ähnlich einem Grundpfandrecht – als Faustpfand bis zur Bezahlung des aus ihrer Sicht noch offenen Kaufpreises. Aus diesem Grund wird nun die EnergieVerbund Dresden GmbH (EVD), die Führungsgesellschaft für alle Energiebereiche innerhalb der Technischen Werke Dresden GmbH, aktiv und beabsichtigt der Thüga als Sicherheit eine Bürgschaft anzubieten. Diese Bürgschaft in Höhe der von der Thüga zusätzlich zum bereits gezahlten Kaufpreis verlangten 79.780.000 Euro (nebst Zinsen) soll von der Landeshauptstadt Dresden gestellt werden und das Sicherungsbedürfnis der Thüga bis zu Klärung des wirklichen Kaufpreises absichern. Dazu ist jetzt eine entsprechende Vorlage in Richtung der städtischen Gremien unterwegs.

Was ist der Hintergrund für den aktuellen Rechtsstreit?

Diese Maßnahme hat einen komplexen Hintergrund: Die aus der ENSO Energie Sachsen Ost AG sowie der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH (DREWAG) entstandene SachsenEnergie AG kann ihren Fusionsintegrationsprozess aufgrund der Rechtsstreitigkeit zwischen EVD und der Thüga AG nicht zu Ende führen. Die Thüga war mit zehn Prozent an der DREWAG beteiligt. Die EVD hielt die übrigen Anteile, die sie zwischenzeitlich in die SachsenEnergie eingebracht hat. Im Juni 2019 hatte die EVD eine Rückkaufoption der Thüga-Anteile an der DREWAG ausgeübt. Über die Bewertung der zehn Prozent Anteile und den daraus resultierenden Kaufpreis bestehen zwischen EVD und Thüga unterschiedliche Auffassungen. Obwohl die EVD auf Grundlage eines Gutachtens bereits einen Kaufpreis in Höhe von 74,1 Millionen Euro an ihre frühere Mitgesellschafterin gezahlt hat, weigert sich die Thüga, die Unternehmensanteile abzutreten. Diese stützt sich dabei auf ein anderes Wirtschaftsprüferpapier und fordert zusätzlich 79.780.000 Euro nebst Zinsen. Der Streit ist vor dem Landgericht Dresden (Az. 42 HK O 193/20) anhängig.

Warum eine Bürgschaft der Landeshauptstadt Dresden?

Da das Gerichtsverfahren sich voraussichtlich noch einige Zeit hinziehen wird – das Landgericht hat zur weiteren Aufklärung zunächst einmal einen Gutachter bestellt – und die Thüga in den parallel anberaumten Einigungsgesprächen keine konkreten Angebote vorlegen wollte, beabsichtigt die Geschäftsführung der EVD, die blockierende Haltung der Thüga mit der Bereitstellung einer Bürgschaft der Landeshauptstadt Dresden aufzulösen. Mit dieser Bürgschaft würde der streitige Kaufpreisanspruch der Thüga gesichert. Nach übereinstimmender Auffassung der EVD wie auch der SachsenEnergie und der Landeshauptstadt Dresden hätte die Thüga spätestens dann – sogar auf Basis der von ihr eingenommenen Rechtsauffassung – keinen Grund mehr, die Übertragung ihrer DREWAG-Anteile zu verweigern.

Warum ist die zeitnahe vollständige Fusion so wichtig?

Mit der Zusammenführung der Geschäftsbetriebe beabsichtigt der Vorstand der SachsenEnergie AG Fusionssynergien in Millionenhöhe zu heben. Da sich die Thüga der Anteilsübertragung verwehrt und somit nach wie vor formal Gesellschafter der DREWAG ist, blockiert sie die Vollendung der Betriebsintegration von SachsenEnergie AG und DREWAG. Dies behindert die Harmonisierung des Fusions-Umsetzungsprogramms und lässt Doppelstrukturen fortbestehen, wodurch Synergiepotentiale nicht vollständig gehoben werden können.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Landeshauptstadt hat die gesetzlichen Bestimmungen zur Erteilung einer Bürgschaft in den vergangenen Wochen juristisch eingehend geprüft. Eine entsprechende Vorlage wird jetzt an die Gremien des Stadtrates zur Beschlussfassung übergeben. Stimmt der Stadtrat der Bürgschaft zu, muss diese noch durch die Landesdirektion Sachsen genehmigt werden. Der oben genannte Rechtsstreit am Landgericht Dresden wird unabhängig von der Bürgschaft fortgeführt.