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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/02/pm_009.php 03.02.2022 10:55:10 Uhr 11.09.2024 03:25:08 Uhr

Sozialbürgermeisterin Kaufmann begrüßt Beschluss zum Heizkostenzuschlag

Wegen der aktuell hohen Energiekosten hat das Bundeskabinett am Mittwoch, 2. Februar einen einmaligen Heizkostenzuschuss beschlossen. Profitieren sollen Empfänger von Wohngeld ebenso wie von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld.

Dresdens Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, begrüßt den Beschluss: „Die Kosten für Öl, Gas und Fernwärme steigen weiter. Insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen werden dadurch überproportional bei den Wohnkosten belastet. Niemand soll im Winter in einer kalten Wohnung sitzen müssen, weil das Einkommen nicht ausreicht. Der Heizkostenzuschuss kann viele Haushalte unterstützen. Das Gesetz ist aktuell unumgänglich. Spätestens zur Nebenkostenabrechnung benötigen die Menschen das Geld. Wir Kommunen benötigen möglichst rasch Klarheit, damit wir den Heizkostenzuschuss etwa mit dem Wohngeld auszahlen können.“ Kaufmann ermutigt die Dresdner, einen möglichen Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen: „Das Wohngeld greift Menschen unter die Arme, die ihre Wohnkosten nicht selbst tragen können. Wohngeld kann somit einen Beitrag dazu leisten, ungewollte Umzüge und Segregation in unserer Stadt zu vermeiden. Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen. Wir helfen gern“

Wohngeld kann postalisch oder elektronisch beim Sozialamt beantragt werden. Das sachsenweit einheitliche Antragsformular des Staatsministeriums für Regionalentwicklung steht unter www.dresden.de/wohngeld zum Download. Vor Ort liegt es im Sozialamt sowie in allen Bürgerbüros und Verwaltungsstellen der Ortschaften. Die Abteilung Wohngeld des Sozialamts hat ihren Sitz an der Junghansstraße 2, 01277 Dresden. Termine können telefonisch unter 0351-4881301 oder per E-Mail an wohngeld@dresden.de vereinbart werden.
Damit die berechtigten Haushalte das Wohngeld möglichst einfach und praktikabel beantragen können, plant die Stadt ein Onlineportal zur elektronischen Beantragung. Das neue Portal soll sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss sowie für Erst- und Weiterbewilligungsanträge genutzt werden können. Zentrale Voraussetzung ist eine sichere Datenschnittstelle zum Fachprogramm DIWO, mit dem das Wohngeld berechnet wird. Davon verspricht sich die Stadt eine medienbruchfreie und effiziente Bearbeitung. Zur technischen Umsetzung laufen derzeit Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern.

Wohngeld steht Haushalten mit niedrigem Einkommen zu, damit sie angemessen und familiengerecht wohnen können. Das können beispielsweise Auszubildende, Studierende, Erwerbstätige mit geringem Einkommen, Eltern in Elternzeit, Arbeitsuchende (außer Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldberechtigte) sowie Rentner sein. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder zum Heimentgelt (sog. Mietzuschuss) oder als Zuschuss für selbst genutztes Wohneigentum (sog. Lastenzuschuss) gezahlt. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die eine andere Sozialleistung beziehen oder beantragen, in der bereits Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden – das gilt insbesondere für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld vom Jobcenter.

Der Entwurf des sogenannten Heizkostenzuschussgesetzes sieht einen nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder gestaffelten einmaligen Zuschuss als Ausgleich für die erhöhten Heizkosten der Heizperiode 2021/2022 vor. Maßgebend ist die Wohngeldbewilligung in mindestens einem der Monate Oktober 2021 bis März 2022. Ein besonderer Antrag ist im Gesetzvorschlag nicht vorgesehen. Der einmalige Heizkostenzuschuss wird von Amts wegen erbracht. Eine Anrechnung des einmaligen Heizkostenzuschusses auf andere Sozialleistungen soll nicht erfolgen. Bislang deckt das Wohngeld – anders als die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII – die Heizkosten nicht ab. Das neue Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten.

Der Bezug von Wohngeld eröffnet weitere Vorteile. Er begründet zusätzlich einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche. Das umfasst eine Unterstützung für Ausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Außerdem können Wohngeldhaushalte den Dresden-Pass in Anspruch nehmen. Der Dresden-Pass ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Dresden für Einwohner mit geringem Einkommen. Er ermöglicht unter anderem ein vergünstigtes Ticket der Dresdner Verkehrsbetriebe (sog. Sozialticket), die kostenfreie kommunale Mietrechtsberatung sowie Ermäßigungen in vielen Dresdner Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

In Dresden bezogen zum Jahresende 2021 insgesamt 5.865 Haushalte Wohngeld. Der durchschnittliche Zahlbetrag lag bei 205 Euro pro Haushalt. Zum Vergleich: Ende 2020 waren es 6.048 Haushalte mit durchschnittlich jeweils 201 Euro.
Binnen eines Jahres stiegen die Preise für Öl um 44 Prozent, für Gas um 13 Prozent und für Fernwärme um neun Prozent (Quelle: Deutscher Mieterbund). Der Preis für eine Kilowattstunde Strom klettert um etwa sechs Prozent pro Jahr.

Weitere Informationen rund ums Wohngeld finden Sie auf www.dresden.de/wohngeld
Hier gibt es auch einen Animationsfilm, der anschaulich darüber aufklärt, wer Wohngeld beziehen kann, wie sich das Wohngeld zusammensetzt, wo Wohngeld beantragt wird und welche weitere Unterstützung aufgrund des Wohngeldbezugs möglich ist.