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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/01/pm_062.php 25.01.2022 13:34:01 Uhr 11.09.2024 09:15:19 Uhr

Unbedenklichkeitsbescheinigung: Gebühren jetzt elektronisch zahlbar

Stadt baut ihr digitales Dienstleistungsangebot weiter aus

Damit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Stadtkasse einfacher und schneller beantragt werden kann, ist die Gebührenzahlung nun sofort auch elektronisch bei der Antragstellung möglich.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielsweise Gewerbe-, Grundbesitzabgabenforderungen oder ähnliches gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bestehen.

Bezahlt werden kann die Gebühr von zwölf Euro mit Kreditkarte (Mastercard, Visa) oder PayPal. Ist die Bezahlung der Gebühr erfolgt, wird der Antrag sofort elektronisch an die Stadtkasse zur weiteren Bearbeitung und Ausstellung der Bescheinigung übermittelt.

Das Steuer- und Stadtkassenamt baut damit sein digitales Dienstleistungsangebot weiter aus. Neben Erleichterungen für die Antragsteller werden damit auch interne Abläufe zur Bearbeitung automatisiert und Aufwände in der Stadtkasse reduziert.
Das elektronische Antragsformular der Stadtkasse sowie weitere Informationen dazu finden Interessierte unter www.dresden.de/ubb.

Die elektronische Bezahlfunktion wird mit der Basiskomponente Zahlungsverkehr ePayBL (ePayment Bund-Länder) vom Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste SID des Freistaates Sachsen sicher bereitgestellt.