Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/12/pm_057.php 20.12.2021 16:32:34 Uhr 12.09.2024 01:16:35 Uhr

Sieben Prozent der Beschäftigten sind Ausländer

„Dresden in Zahlen - I. Quartal 2021“ kann im Internet kostenfrei heruntergeladen werden

Das erste Quartalsblatt 2021 der Kommunalen Statistikstelle befasst sich mit den Themen „Ausländische Beschäftigte in Dresden“, „Wohnen mit Hartz IV“ sowie mit der „Verteilung der Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet nach unterschiedlichen Merkmalen“. Zudem sind Kurznachrichten und Quartalszahlen enthalten.

Ausländische Beschäftigte am Arbeitsort Dresden

Seit 2015 stieg der Ausländeranteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Dresden um 3,4 Prozentpunkte auf knapp 7 Prozent im Juni 2020. Mit 16 Prozent kommen die meisten ausländischen Arbeitnehmer aus Polen, gefolgt von rund 8 Prozent aus Tschechien. Konnte man bei den Beschäftigten nach Herkunftsland in den letzten Jahren im Allgemeinen einen linearen Anstieg beobachten, zeigte sich in diesem Trend bei Rumänen und Syrern im Jahr 2018 eine besondere Dynamik. Der Großteil der ausländischen Beschäftigten ist in mittelständischen Unternehmen tätig. Von besonderer Bedeutung sind die Wirtschaftsabschnitte Verkehr und Lagerei sowie die freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen.

Wohnen mit Hartz IV

Um rund 15 Prozent stiegen in den letzten sechs Jahren die durch das Jobcenter Dresden anerkannten laufenden Kosten der Unterkunft in Bedarfsgemeinschaften. Für fast alle 22.447 in Dresden registrierten Bedarfsgemeinschaften zahlte das Jobcenter im Jahr 2020 Kosten der Unterkunft. Davon verteilten sich knapp 69 Prozent auf Unterkunftskosten wie Grundmiete, rund 17 Prozent auf laufende Betriebskosten und in etwa 14 Prozent auf Heizkosten. In fast 30 Prozent der Bedarfsgemeinschaften lebte mindestens ein Kind. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bewohnten in der Regel einen größeren Wohnraum und erhielten höhere Kosten der Unterkunft anerkannt, als solche ohne Kinder.
Besitzer von Wohneigentum machen 0,5 Prozent der Bedarfsgemeinschaften aus. Ihnen können unter anderem Schuldzinsen, Grundsteuer oder Aufwendungen zur Instandhaltung und Reparatur anerkannt werden, um Eigentumsverlust in existenziellen Notlagen zu vermeiden.

Wer wohnt wo in Dresden? Residenzielle Segregation in der Landeshauptstadt

Residenzielle Segregation beschreibt die Verteilung der Einwohnerinnen und Einwohner von Städten nach sozialen, ethnischen oder demografischen Gesichtspunkten. Zur differenzierten Betrachtung dient als räumliche Aufteilung des Stadtgebietes der Sozialbezirk. Das Sozialamt nutzt diese kleinräumige Datenverfügbarkeit zur Erstellung eines Belastungsindex. Mit dessen Hilfe lässt sich erkennen, ob sich eine Ungleichverteilung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet entwickelt, die besondere infrastrukturelle Bedarfe notwendig macht. Je negativer die Werte für ein Gebiet, desto belasteter und umso notwendiger mögliche Maßnahmen. Erkenntnisse der residenziellen Segregation sind jedoch auch für Stadt- und Verkehrsplanung in Bezug auf die demographischen Veränderungen in einem Gebiet und damit sich ändernde Notwendigkeiten der Mobilität interessant.

Die Ausgabe „Dresden in Zahlen - I. Quartal 2021“ kann im Internet kostenfrei unter www.dresden.de/statistik heruntergeladen oder in gedruckter Form über die Kommunale Statistikstelle bestellt werden.

Kontakt:

Telefon 0351-4881100
E-Mail statistik@dresden.de