Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/03/pm_087.php 01.04.2021 06:57:13 Uhr 01.11.2024 02:25:49 Uhr |
Antrag der Stadt auf Ausnahme für Öffnungen abgelehnt
Ab Donnerstag, 1. April 2021 Uhr gilt die neue Sächsische CoronaSchutzVerordnung vom 30. März 2021. Diese regelt eine inzidenzunabhängige Öffnung von Museen, Galerien, Zoo, Botanischen Gärten sowie Click&Meet-Angeboten ab Dienstag, 6. April 2021. Mit Wirksamkeit der Verordnung am 1. April 2021. 0.00 Uhr sind diese Möglichkeiten noch nicht wirksam. Ein Antrag auf Ausnahmeregelung beim SMS durch die Landeshauptstadt Dresden wurde nicht befürwortet. In Konsequenz bedeutet das für Dresden die Museen der Staatlichen Kunstsammlungen, der Zoo und die Geschäfte mit Click&Meet-Angeboten müssen mit Wirkung zum 1. April 2021, 0.00 Uhr schließen und können frühestens nach Erlass mit einer Städtischen Allgemeinverfügung nach §8 Absatz 3 der Sächsischen CoronaSchutzVerordung am Dienstag, 6. April 2021 wieder öffnen.