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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/03/pm_036.php 16.03.2021 15:53:49 Uhr 01.11.2024 10:23:23 Uhr

Gericht bestätigt Versammlungsverbot für den 13. März 2021

Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Verbot der für den kommenden Sonnabend, 13. März 2021, geplanten Versammlungen der Initiative „Querdenken351“ bestätigt. Die Entscheidung der Stadt, die Kundgebungen zu untersagen, sei mit Blick auf die Infektionslage gerechtfertigt, teilte das Gericht am heutigen Freitagnachmittag mit.

Konkret heißt es in dem Beschluss: „Von den vom Antragsteller zuletzt angezeigten drei Versammlungen am 13. März 2021 gehen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens in Dresden aller Voraussicht nach infektionsschutzrechtlich nicht mehr vertretbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten aus, die auch nicht durch versammlungsrechtliche Beschränkungen als milderes Mittel auf ein vertretbares Maß minimiert werden könnten.“ Dabei wertete das Gericht insbesondere die hohe Mobilisierung aus Regionen mit überdurchschnittlich hoher 7-Tage-Inzidenzzahl als gefahrerhöhend. Nach Auffassung des Gerichts hat der Veranstalter im Übrigen weder die Möglichkeiten noch sei er gewillt, den Zustrom von Versammlungsteilnehmern auf lediglich 1.000 Personen entsprechend der Regelvermutung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung zu begrenzen.

Die Initiative „Querdenken351“ hatte auf drei großen innerstädtischen Plätzen Kundgebungen mit mehreren Tausend Teilnehmenden angemeldet. Am 10. März 2021 hatte die Versammlungsbehörde diese unter Verweis auf die ungesteuerte Mobilisierung und den damit verbundenen Zustrom von Teilnehmenden auch aus Hochinzidenz- und Mutationsgebieten nach Dresden verboten.“