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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/02/pm_054.php 19.02.2021 10:40:46 Uhr 02.11.2024 02:19:28 Uhr

Eis- und Schneeabgänge von Dächern: Sicherungspflichten der Anlieger

In der Winterdienst-Anliegersatzung geregelt

Auf den Dächern der Stadt liegt noch reichlich Schneelast, an Dachrinnen bildeten sich in den letzten Tagen Eiszapfen. Die Sonneneinstrahlung seit gestern verstärkt nun die Gefahr, dass Dachlawinen abrutschen oder Eiszapfen niedergehen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Anlieger dazu verpflichtet sind, die den öffentlichen Verkehr gefährdenden Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen unverzüglich zu beseitigen. Die Anlieger müssen auch vorsorglich Gefahrenstellen, die durch drohenden Schnee- und Eisabgang von Dächern entstehen, absichern. Das bedeutet zum Beispiel, mit Warnschildern aufmerksam zu machen oder die Gefahrenstellen vorübergehend abzusperren.

Die Absicherung und Beseitigung von Glättestellen, die durch Havarie, Rohrbruch, Wasseraustritt oder auch durch das Betreiben von Waschanlagen entstanden sind, ist vom Verursacher oder Betreiber der Leitung oder Anlage sofort vorzunehmen. Dies alles regelt die städtische Winterdienst-Anliegersatzung.

Die Anrainer von Fließgewässern sind in diesem Zusammenhang nochmals gebeten, Schnee und Eis von Dächern, Wegen und Grundstücken nicht in Bäche und Flüsse oder auf Gewässerböschungen zu kippen. Bei Tauwetter und damit verbundener höherer Wasserführung können diese Ablagerungen den Abfluss behindern oder zu Eisstau führen. Das Flussprofil wird über längere Zeit eingeengt. Es kann zu Überflutungen kommen.