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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/01/pm_073.php 01.02.2021 09:50:15 Uhr 02.11.2024 12:26:49 Uhr

Rettungswache Leuben geht im Sommer 2022 in Betrieb

Hilfsfrist im Dresdner Osten soll verbessert werden

Seit September 2020 entsteht an der Zamenhofstraße in Leuben für rund 5,5 Millionen Euro eine neue Rettungswache. Sie soll Mitte 2022 ihren Betrieb aufnehmen. In dem zweigeschossigen Neubau wird es Stellflächen für vier Rettungswagen geben sowie Büros, einen Aufenthaltsraum und Sanitär- und Ruheräume für das Personal im 24 Stunden-Dienst. Vorgesehen ist auch ein Raum für die Praxisausbildung von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern.

Klimafreundliche und langlebige Bauweise

Die Rettungswache Leuben erhält zum Teil eine Fassadenbegrünung, ein Gründach, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine Photovoltaikanlage. Für den Neubau sind außerdem Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen zahlreicher Ersatzpflanzungen vorgesehen. In das Projekt fließen auch die Erfahrungen aus dem Bau ähnlicher Rettungswachen ein. Beispielsweise wird die Fassade als wartungsfreie Klinkerfassade ausgeführt. Die Rettungswache wird als langlebiges und im Unterhalt effizientes Gebäude gebaut, das einem 24-Stunden-Dauerbetrieb gewachsen ist.

Großer Bedarf für Rettungswache im Dresdner Osten

Die neue Wache ist zur Erfüllung der Hilfsfristen im Dresdner Osten wichtig, wie Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel erklärt: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt der Grad der Hilfsfristerfüllung* in den Stadtteilen Laubegast, Leuben und Niedersedlitz bei 84 Prozent. Angesichts dieser Zahl und des prognostizierten steigenden Einsatzaufkommens in diesem Gebiet ist der Neubau einer Rettungswache von großer Bedeutung.“ Sittel weiter: „Wie die Jahresstatistiken des Brand- und Katastrophenschutzamtes zeigen, steigt die Anzahl der Einsätze im Rettungsdienst jedes Jahr an. Außerdem spielt die demografische Entwicklung innerhalb der Stadt Dresden eine nicht zu unterschätzende Rolle.“ Die aktuelle Pandemiesituation verschärft diese Situation, denn viele, vor allem ältere Menschen, sind allein und haben kaum eine andere Möglichkeit, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nicht selten wird dann der Rettungsdienst alarmiert. Nicht jeder Einsatz davon ist ein tatsächlicher Notfall, dennoch muss zunächst ein Rettungsmittel dem Hilfeersuchen zugeordnet werden. „Gerade auch in Pandemiezeiten muss die Versorgung von Menschen in Notlagen jederzeit gewährleistet sein. Massenanfälle von Verletzten, Brände, Unfälle und Notfälle achten nicht auf Uhrzeit, Pandemie oder Alter der Patienten. Sie passieren plötzlich und innerhalb kürzester Zeit müssen ausreichend Kräfte und Mittel zur Verfügung stehen, um rasch und effektiv helfen und Leben retten zu können. Das ist unsere Aufgabe,“ so der Ordnungsbürgermeister.


*) Die Hilfsfrist gibt an, wie lange der Rettungswagen zum Einsatzort braucht. Sie beginnt mit dem Ende des Notrufes in der Integrierten Regionalleitstelle und endet mit dem Eintreffen des ersten qualifizierten Rettungsmittels am Einsatzort. Im Freistaat Sachsen beträgt die festgelegte Hilfsfrist zwölf Minuten. Die Einhaltung der Hilfsfrist gilt als erfüllt, wenn sie in 95 Prozent aller Einsätze im Jahr erreicht wurde.