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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/01/pm_072.php 05.02.2021 10:49:09 Uhr 02.11.2024 12:26:11 Uhr

Kommunale Kulturförderung für 2021 beschlossen

Institutionelle Förderung steigt um gut 300.000 Euro

Der Dresdner Stadtrat hat gestern über die Institutionelle Förderung für freie Träger in 2021 entschieden. Des Weiteren wurde die Projektförderung für das erste Halbjahr 2021 mehrheitlich beschlossen.

Der Beschluss zur Institutionellen Förderung umfasst insgesamt 4.816.100 Euro. 66 Dresdner Kultureinrichtungen, Ensembles und Veranstalter in freier Trägerschaft werden 2021 institutionell gefördert. Folgende Vereine wurde dabei erstmalig in die Institutionelle Förderung aufgenommen: Chinesischer Pavillon e. V., Sächsische Festivalvereinigung Dresden e. V. (Dixieland-Festival) und objekt klein a e. V.

Die institutionelle Förderung für 2021 liegt damit um mehr als 300.000 Euro über dem Beschluss für 2020. Dies kann durch eine Mittelerhöhung erreicht werden, die der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021/22 beschlossen hat. Die drohende Kürzung für die freie Kulturszene bleibt damit aus.

Annekatrin Klepsch, Beigeordnete für Kultur und Tourismus: „Mit dem Beschluss zur kommunalen Kulturförderung 2021 hat der Ausschuss für Kultur und Tourismus ein wichtiges Zeichen für die Kultur gesetzt. Einerseits zeigt das Tableau der 2021 institutionell geförderten Vereine deutlich die Schwerpunkte der gerade verabschiedeten Kulturentwicklungsplanung: der Umzug der Medienvereine in das Kraftwerk Mitte, der Aufbau eines interkulturellen Zentrums (Kolibri), der weitere Ausbau von Kultur- und Nachbarschaftszentren (bspw. Putjatinhaus, Scheune, Stadteilhaus Äußere Neustadt) und die Entwicklung des Proben- und Produktionshauses Villa Wigman für die freie darstellende Szene“.

Die Projektförderung für das erste Halbjahr 2021 wurde ebenfalls beschlossen: insgesamt 99 künstlerische und kulturelle Einzelprojekte werden mit insgesamt 447.438 Euro gefördert.

David Klein, Leiter des Amtes für Kultur und Denkmalschutz: "Mit dem Beschluss können wir nun eine Vielzahl freier Künstlerinnen und Künstler unterstützen. Zahlreiche qualitativ sehr gute Anträge sind eingegangen. Das Antragsvolumen für 2021 war insgesamt deutlich höher als in den vergangenen Jahren. Dies hat unterschiedliche Gründe, aber mit Sicherheit vorwiegend den, dass während der Krisenzeit zahlreiche hervorragende Projektideen entstanden sind. Ich freue mich, dass der Stadtrat mit seinem Haushaltsbeschluss für 2021 und 2022 die Möglichkeit eröffnet hat, die freien Kulturschaffenden weiterhin in diesem Umfang zu unterstützen".

Eine Gesamtübersicht der geförderten Akteure und freien Träger wird in Kürze auf www.dresden.de/kultur veröffentlicht.

Hintergrund

Folgendes Verfahren geht der Entscheidung zur Kulturförderung in den Bereichen Institutionelle Förderung und Projektförderung voraus:

Nachdem die fristgemäß eingereichten Anträge in der Verwaltung den einzelnen Kultursparten zugeordnet worden sind, treffen sich die jeweiligen Facharbeitsgruppen, um über die Anträge zu beraten. Die Mitglieder der Facharbeitsgruppen sind von der Verwaltung berufene Expertinnen und Experten der jeweiligen Sparten. Die Fachreferenten des Amtes für Kultur und Denkmalschutz gehören ebenfalls den Facharbeitsgruppen an. Die Förderempfehlungen der Facharbeitsgruppe bildet die Grundlage, auf der die Kulturverwaltung eine Vorlage mit konkreten Fördervorschlägen erstellt. Diese wird im nächsten Schritt im Kulturbeirat, einem weiteren berufenen Expertengremium, diskutiert. Mit dem Votum des Kulturbeirates geht die Vorlage anschließend an den Ausschuss für Kultur und Tourismus im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden, welcher die abschließende Entscheidung über die Kulturförderung trifft.

Bei den Empfehlungen zur Kulturförderung haben Facharbeitsgruppen, Kulturverwaltung und Kulturbeirat die einzelnen Anträge der Künstler, Companien und Einrichtungen im Blick, bewerten aber auch die jeweilige Relevanz für eine vielfältige und breite Kulturlandschaft sowie die Entwicklung der jeweiligen Kultursparten. Der Kulturentwicklungsplan bildet zudem die Basis für alle fachlichen Erwägungen.