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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/10/pm_075.php 06.11.2020 10:56:37 Uhr 22.11.2024 16:09:25 Uhr

Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde am 26. November 2020 im Stadtrat

Fragen können schriftlich bis 5. November beim Oberbürgermeister eingereicht werden

Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden? Sie finden, dass manche Probleme dem Stadtrat überhaupt nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten?
Als Einwohnerin und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden haben Sie am Donnerstag, 26. November 2020, wieder die Möglichkeit, an einer Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilzunehmen. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen.

Bitte stellen Sie Ihre Einwohneranfrage direkt zu Belangen der Stadt. Die nächste Einwohnerfragestunde findet am Donnerstag, 26. November 2020, 16 Uhr, in der MESSE Dresden, Halle 3, Messering 6, statt.

Die Fragen sind schriftlich bis spätestens drei Wochen (bis Donnerstag, 5. November 2020) vor der jeweiligen Stadtratssitzung des Stadtrates, in der sie beantwortet werden sollen, bei dem Oberbürgermeister unter folgender Adresse einzureichen: Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden; E-Mail: plenum@dresden.de oder online unter www.dresden.de/einwohnerfragestunde mit Hilfe des Online-Formulars. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Wohnanschrift anzugeben.

Damit die Anfrage in der Fragestunde öffentlich behandelt werden kann, muss der Fragesteller im Betreff oder der Überschrift den Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" aufnehmen.
Nicht zulässig sind Fragen: 

  • zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, 
  • zu persönlichen Einzelfällen, 
  • die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden, 
  • die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten 
  • sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung.

Je Fragesteller kann nur eine Einwohnerinnen- bzw. Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Es ist also nicht möglich, mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf einmal zu stellen.
Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.

Die Fragestellerin oder der Fragesteller erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.
Während der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde sollen die Fragestellerin oder der Fragesteller anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen.
Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.

Die Fragestellerin oder der Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie evtl. Nachfragen schriftlich.

Rechtliche Grundlagen:

Gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO wird zweimal jährlich durch den Oberbürgermeister ein Tagesordnungspunkt „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung gesetzt. Innerhalb dieser Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnen, Einwohner und ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellte Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde ist auf 60 Minuten begrenzt.