Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/05/pm_057.php 19.06.2020 17:10:27 Uhr 28.12.2024 02:35:20 Uhr |
Zweite Einwohnerfragestunde am 25. Juni im Stadtrat
Fragen können schriftlich bis 4. Juni bei dem Oberbürgermeister eingereicht werden
Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden? Sie finden, dass manche Probleme dem Stadtrat überhaupt nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten?
Als Einwohnerin und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden haben Sie am Donnerstag, 25. Juni, wieder die Möglichkeit, an einer sogenannten Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilzunehmen. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen.
Bitte stellen Sie Ihre Einwohneranfrage direkt zu Belangen der Stadt. Die Fragen sind schriftlich bis spätestens drei Wochen (bis Donnerstag, 4. Juni 2020) vor der jeweiligen Sitzung des Stadtrates, in der sie beantwortet werden sollen, bei dem Oberbürgermeister unter folgender Adresse einzureichen: Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden; E-Mail: plenum@dresden.de; oder online auf dresden.de/einwohnerfragestunde mit Hilfe des Online-Formulars. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Wohnanschrift anzugeben.
Damit die Anfrage in der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde öffentlich behandelt werden kann, muss der Fragesteller im Betreff oder der Überschrift den Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" aufnehmen.
Nicht zulässig sind Fragen:
- zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind,
- zu persönlichen Einzelfällen,
- die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden,
- die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten
- sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung
Je Fragesteller kann nur eine Anfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Es ist also nicht möglich, mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen zeitgleich zu stellen.
Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.
Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.
Während der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde sollen die Fragestellerin/der Fragesteller anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen.
Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein/e von ihr Beauftragte/-r mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.
Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie evtl. Nachfragen schriftlich.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO wird zweimal jährlich durch den Oberbürgermeister ein Tagesordnungspunkt „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung gesetzt. Innerhalb dieser Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnen, Einwohner und ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellte Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde ist auf 60 Minuten begrenzt.