Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/04/pm_061.php 25.04.2019 10:06:39 Uhr 21.11.2024 21:18:44 Uhr |
Wahlberechtigung, Wahlbenachrichtigungen, Wählerverzeichnis
Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Am 26. Mai 2019 wählen die Dresdnerinnen und Dresdner den Stadtrat, die Ortschaftsräte und erstmals auch die Stadtbezirksbeiräte. Am selben Tag werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Die Wahlen des Europäischen Parlaments und der kommunalen Räte finden regulär alle fünf Jahre statt.
Wahlberechtigung für die Kommunalwahlen und die Europawahl
Wahlberechtigt zur Kommunalwahl sind alle Deutschen sowie alle anderen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Dresden wohnen (für die Stadtbezirksbeiratswahlen im Stadtbezirk, für die Ortschaftsratswahlen in der Ortschaft) und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt zur Europawahl sind neben allen Deutschen auch alle Staatsangehörigen der anderen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem übrigen EU-Mitgliedstaaten wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In Dresden können alle Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt eingetragen sind, wählen. Das sind zum einen die deutschen Wähler mit Hauptwohnsitz in Dresden, aber auch diejenigen ausländischen EU-Bürger, die sich bei den Europawahlen seit 1999 in Deutschland registriert haben und nun mit Hauptwohnsitz in Dresden wohnen. Nur wer als EU-Bürger erstmals an der Wahl in Deutschland teilnehmen möchte und mit Hauptwohnsitz in Dresden lebt, muss einen Antrag bei der Stadtverwaltung stellen. Der Antrag kann noch bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 schriftlich an das Wahlamt, AG Wählerverzeichnis, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden gerichtet werden. Die betroffenen EU-Bürger wurden Ende März schriftlich hierüber informiert. Das Antragsformular ist auch im Internet unter www.bundeswahlleiter.de abrufbar und in allen Bürgerbüros der Landeshauptstadt Dresden erhältlich.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Zum Stichtag 14. April 2019 wurden insgesamt 439 510 Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung im A4-Format als Brief. Für die Kommunal- und Europawahlen wird ein gemeinsamer Brief verschickt. Bis spätestens 5. Mai 2019 werden alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt, der Versand beginnt am 20. April 2019.
Die Wahlbenachrichtigung informiert alle Wahlberechtigten darüber, für welche der Wahlen ihr Wahlrecht besteht und in welchem Wahllokal sie am Wahltag ihre Stimmen abgeben können. Die Dresdnerinnen und Dresdner können die Lage ihres Wahllokals auch ab Ende April im Internet abrufen. Dazu wird im Themenstadtplan ein Wahllokalfinder eingerichtet.
Wer bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Bürgertelefon 0351-4881120 oder nimmt Einsicht in das Wählerverzeichnis. Nur so kann diese Person sicher sein, dass sie ihr Wahlrecht am Wahltag auch ausüben kann.
Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
Alle Wahlberechtigten können Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu überprüfen und gegebenenfalls die Berichtigung zu beantragen. Die Daten anderer Personen darf nur einsehen, wer Tatsachen glaubhaft macht, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann.
Das Wählerverzeichnis liegt vom 6. bis 10. Mai 2019 im Briefwahlbüro, Theaterstraße 11-15, 1. Etage, Raum 100, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr aus. Nur in dieser Zeit kann Einspruch eingelegt bzw. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragt werden.