Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/10/pm_045.php 05.11.2018 12:46:55 Uhr 22.11.2024 21:25:37 Uhr |
Nächste Einwohnerfragestunde am 22. November im Stadtrat
Fragen sind schriftlich bis 2. November beim Oberbürgermeister einzureichen
Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden? Sie finden, dass manche Probleme dem Stadtrat überhaupt nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten?
Als Einwohnerin und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden haben Sie am Donnerstag, 22. November 2018, ab 16 Uhr, wieder die Möglichkeit, an einer sogenannten Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilzunehmen. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen. Bitte stellen Sie Ihre Einwohneranfrage direkt zu Belangen der Stadt.
Die nächste Einwohnerfragestunde findet am Donnerstag, 22. November 2018, 16 Uhr, im Neuen Rathaus, Rathausplatz 1 (Eingang Goldene Pforte), Plenarsaal, statt.
Die Fragen sind schriftlich bis spätestens Freitag, 2. November 2018, beim Oberbürgermeister unter folgender Adresse einzureichen:
Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden oder
per E-Mail: stadtratsangelegenheiten@dresden.de oder
im Internet mit Hilfe des Online-Formulars unter www.dresden.de/einwohnerfragestunde
Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Wohnanschrift anzugeben.
Damit die Anfrage Fragestunde beim Stadtrat öffentlich behandelt werden kann, muss der Fragesteller im Betreff oder der Überschrift den Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" aufnehmen.
Nicht zulässig sind Fragen:
-zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind,
-zu persönlichen Einzelfällen,
-die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden,
-die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten
-sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung
Je Fragesteller kann nur eine Anfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Es ist also nicht möglich, mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf einmal zu stellen.
Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.
Die Fragestellerin/der Fragesteller erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.
Während der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde sollen die Fragestellerin/der Fragesteller anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen.
Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihr Beauftragte/-r mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.
Die Fragestellerin/der Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie evtl. Nachfragen schriftlich.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO wird zweimal jährlich durch die Oberbürgermeisterin ein Tagesordnungspunkt „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung gesetzt. Innerhalb dieser Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnen, Einwohner und ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellte Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde ist auf 60 Minuten begrenzt.