Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/02/pm_024.php 12.02.2025 16:23:26 Uhr 17.03.2025 05:36:28 Uhr

Versammlungen am 13. und 15. Februar: Allgemeinverfügung erlassen

Verbot bestimmter Gegenstände und Begrenzung der Lautstärke

Aufgrund der zahlreichen Versammlungen am Donnerstag, 13. Februar, und Sonnabend, 15. Februar 2025, ordnet die Landeshauptstadt Dresden zur Gefahrenabwehr ein Verbot zum Mitführen bestimmter Gestände sowie eine Lautstärkebeschränkung für Versammlungen an.
Vom 13. Februar um 10 Uhr bis 14. Februar 2025 um 5 Uhr sowie am 15. Februar 2025 von 6 bis 24 Uhr dürfen die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Gegenstände und Verhaltensweisen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen, die Feststellung der Identität zu verhindern oder Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren einzeln oder in Kombination, nicht mitgeführt bzw. nicht aufgezeigt werden.
Darüber hinaus sind in der Allgemeinverfügung weitere Gegenstände und Verhaltensweisen normiert, die im benannten Zeitraum in Hinblick auf ein Uniformierungs- und Militanzverbot einzeln oder in Kombination nicht mitgeführt oder aufgezeigt werden dürfen.

Die Anordnung gilt im Bereich: 

  • Ostra-Ufer, Devrientstraße, Bernhard-von-Lindenau-Platz, Terassenufer
  • Sachsenplatz, Sachsenallee, Güntzplatz, Güntzstraße, Straßburger Platz, Lennéstraße, Lennéplatz, Gerhard-Hauptmann-Straße, Richard-Strauss-Platz, Strehlener Platz, Teplitzer Straße
  • Zellescher Weg, Fritz-Förster-Platz, Nürnberger Straße, Nürnberger Platz, Nossener Brücke, Löbtauer Brücke,
  • Löbtauer Straße, Weißeritzstraße, 

Die Allgemeinverfügung ist in der Ausgabe des elektronischen Amtsblattes der Landeshauptstadt Dresden vom 12. Februar 2025 unter www.dresden.de/amtsblatt veröffentlicht.