Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/01/pm_001.php 06.01.2025 12:36:11 Uhr 07.01.2025 23:19:28 Uhr

Grundsteuerreform: Neue Steuerzahlungen erstmals am 17. Februar fällig

Stadtweit keine Mehreinnahmen, in den Stadtteilen teilweise deutliche Erhöhungen und Senkungen

Die Landeshauptstadt Dresden nutzt die ab 2025 wirksame Grundsteuerreform nicht für Mehreinnahmen zu Gunsten ihres Haushalts. Der Stadtrat hat vielmehr am 24. Oktober 2024 die Grundsteuerhebesätze für 2025 aufkommensneutral festgesetzt, die Landeshauptstadt Dresden wird also im Jahr 2025 voraussichtlich genauso viel Grundsteuer einnehmen wie im Jahr 2024. 

Am Donnerstag, 9. Januar 2025, werden für die ersten rund zwei Drittel der in Dresden gelegenen Grundstücke neue Grundsteuerbescheide nach der Grundsteuerreform 2025 versendet. Die erste Steuerzahlung daraus wird am 17. Februar 2025 fällig. Die Grundsteuerbescheide für alle weiteren Grundstücke ergehen nach und nach im Laufe des Jahres 2025. In Summe hat das Steuer- und Stadtkassenamt rund 160.000 Grundsteuerbescheide zu berechnen und zu erstellen. 

Diese Hebesätze gelten ab dem 1. Januar 2025 in Dresden

Der Hebesatz in der Landeshauptstadt Dresden beträgt ab 2025 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 280 Prozent (Faktor 2,8) und für alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) 400 Prozent (Faktor 4,0). Die Höhe der für 2025 zu entrichtenden Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des vom Finanzamt Dresden-Nord festgesetzten Grundsteuermessbetrages mit dem vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschlossenen Hebesatz. Beispiel: Für eine Eigentumswohnung mit einem Grundsteuermessbetrag in Höhe von 32,44 Euro fällt damit ab 2025 eine Jahresgrundsteuer in Höhe von 129,76 Euro an.

Unter anderem die Plattenbaugebiete in Dresden profitieren von Steuersenkungen

Trotz der Aufkommensneutralität wird es in einigen Fällen zu einer - teilweise deutlichen - Erhöhung der auf ein einzelnes Grundstück entfallenden Grundsteuer kommen, in anderen Fällen wird die Grundsteuer dafür zum Teil erheblich absinken. Dies ist im Sinne einer gerechteren Steuer ausdrücklich gewollt. Beispielsweise steigt die Grundsteuerbelastung der Wohngebäude in Kleinzschachwitz und Loschwitz durchschnittlich um 24,8 bzw. 24,6 Prozent. In Prohlis hingegen sinkt die Grundsteuerbelastung der Wohngebäude durchschnittlich um 27,3 Prozent, in Gorbitz um 17,3 Prozent.

Kontaktmöglichkeiten für Steuerpflichtige

Die Behörden der Landeshauptstadt Dresden sind bei der Festsetzung der Grundsteuer an die finanzamtlich festgestellten Grundsteuermessbeträge gebunden. Rückfragen zur Ermittlung der Grundsteuerwerte und der Grundsteuermessbeträge beantwortet das Finanzamt Dresden-Nord unter poststelle@fa-dresden-nord.smf.sachsen.de bzw. unter der Grundsteuer-Hotline 0351-46919494. 

Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid sollten zunächst die darin aufgeführten Hinweise und die Informationen auf www.dresden.de/grundsteuer aufmerksam gelesen werden. Darüberhinausgehende Fragen zu den Grundsteuerhebesätzen beantwortet das Steuer- und Stadtkassenamt bevorzugt schriftlich per E-Mail an grundbesitzabgaben@dresden.de oder per Post an das Steuer- und Stadtkassenamt, Abteilung Grundbesitzabgaben, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. Vor allem in der ersten Zeit muss ansonsten bei persönlichen Vorsprachen und Anrufen mit Wartezeiten und Engpässen gerechnet werden – trotz verstärktem Personaleinsatz bei der Behörde.

Grundsteuer nach den Grundsteuerbescheiden der Stadt Dresden ist auch dann zu bezahlen, wenn gegen den Grundsteuerwert oder den Grundsteuermessbetrag Einspruch beim Finanzamt eingelegt wurde. Die Stadt Dresden wird zu viel gezahlte Steuerbeträge zurückerstatten, wenn der Grundsteuermessbetrag aufgrund einer Änderung im Einspruchsverfahren durch das Finanzamt herabgesetzt wird.