Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/umzug-moebeltransport.php 12.06.2024 11:21:11 Uhr 21.11.2024 13:35:43 Uhr |
Umzug/Möbeltransport/Anlieferung
Sie benötigen eine Genehmigung, wenn ein Umzugsfahrzeug oder ein Möbellift in einem vorhandenen Haltverbot oder im Fußgängerbereich abgestellt werden soll. Sie benötigen ebenfalls eine Genehmigung, wenn Sie ein Haltverbot einrichten lassen möchten, um den Platz für Möbelwagen, Möbellift bzw. Schrägaufzug für Ihren Umzug freizuhalten.
Voraussetzungen
Vorgehen
Kosten
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Verkehrsregelung Arbeits- und Baustellen (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Zentrale Fachaufgaben
Besucheranschrift
Lingnerallee 3
01069 Dresden
2. Etage / Zi. 5218
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
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