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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/umzug-moebeltransport.php 12.06.2024 11:21:11 Uhr 21.11.2024 13:35:43 Uhr

Umzug/Möbeltransport/Anlieferung

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn ein Umzugsfahrzeug oder ein Möbellift in einem vorhandenen Haltverbot oder im Fußgängerbereich abgestellt werden soll. Sie benötigen ebenfalls eine Genehmigung, wenn Sie ein Haltverbot einrichten lassen möchten, um den Platz für Möbelwagen, Möbellift bzw. Schrägaufzug für Ihren Umzug freizuhalten.

Kontakt

Verkehrsregelung Arbeits- und Baustellen (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Zentrale Fachaufgaben

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