Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sorgerecht_d115.php 19.12.2024 17:14:05 Uhr 21.12.2024 17:56:40 Uhr |
Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung
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Derzeit sind Beurkundungen nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Diese kann für maximal zwei Monate im Voraus erfolgen.
Eine Terminvergabe ist vom 20. Dezember 2024, 12 Uhr bis zum 1. Januar 2025 aus technischen Wartungsgründen nicht möglich.
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Öffnungszeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, finden Termine mit Dolmetschern (Fremdsprachen bzw. Gebärdensprache) grundsätzlich nur außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0351-4885616 oder über die Online-Terminvergabe der Landeshauptstadt Dresden mit Dolmetscherbeteiligung statt.
Die Bestellung eines Dolmetschers/Gebärdendolmetschers erfolgt durch das Jugendamt Dresden, SG Beistandschaften/Beurkundungen.