BAM – nur geprüft ist sicher!
Nur Feuerwerksartikel, die durch eine benannte Stelle wie die deutsche BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) bauartgeprüft sind, sind in ihrer Handhabung bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher.
Geprüfte Feuerwerkskörper sind an der aufgedruckten Registriernummer erkennbar. 0589 – F2 – 1254 ist ein Beispiel für eine vom BAM vergebene Registriernummer. Die BAM hat die Kennnummer 0589. F 2 steht für Feuerwerk der Kategorie F 2. Das CE-Zeichen (Kennzeichnung, dass das Produkt mit den rechtlichen Normen der EU übereinstimmt) ist kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.
DIY-Feuerwerk? Lebensgefährlich und strafbar!
Wer Silvesterfeuerwerk selber herstellt bringt sich und andere in große Gefahr. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können bereits geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, schwere Verletzungen und sogar der Tod können die Folge sein. Hinzu kommt, dass sich jeder strafbar macht, der einen Sprengsatz selbst herstellt oder mit diesem eine Explosion herbeiführt.
Illegal ist zu gefährlich!
Es gibt eine Vielzahl illegaler Feuerwerksartikel, also Artikel ohne eine gültige Zulassungsnummer oder CE-Kennzeichnung (Gefahr hierfür besteht insbesondere beim Kauf im Ausland). Diese Pyrotechnik kann zu erheblichen Verletzungen führen, denn sie enthält oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ist mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz oder anderen Materialien gefüllt. Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers genügend Zeit zum Erlangen des Sicherheitsabstands bleibt. So kann das Zünden eines Knallkörpers in der Hand zu schweren Verletzungen führen. Nicht geprüfte und zugelassene Böller sind deshalb in Deutschland verboten. Ihr Besitz, die Einfuhr, die Weitergabe und das Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar.