Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/lebensmittelsicherheit.php 16.06.2023 17:28:58 Uhr 21.12.2024 17:22:09 Uhr |
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften zu kontrollieren, um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden, Irreführung oder Täuschung zu schützen, ist Aufgabe der Abteilung Lebensmittelüberwachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Lebensmittelhygienische Kontrollen
Die Abteilung Lebensmittelüberwachung kontrolliert und überwacht Betriebe und Einrichtungen, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten und in den Verkehr bringen.
Die lebensmittelhygienische Kontrolltätigkeit umfasst u.a. die Überprüfung von baulicher Beschaffenheit (Instandhaltung) und räumlicher Ausstattung, Ordnung und Sauberkeit, Warenpflege (z.B. Temperatureinhaltung), Schädlingsbekämpfung, Personalhygiene.
Gleichzeitig kontrolliert und überwacht die Abteilung Lebensmittelüberwachung den Verkehr mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen.
Hilfreiche Infoblätter
- Welche Betriebe und Einrichtungen werden kontrolliert? (*.pdf, 13 KB)
Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nimmt Bürgerbeschwerden rund um die Bereiche Lebensmittel, Getränke, Tabakwaren, Kosmetikartikel und Bedarfsgegenstände, die den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen oder den geltenden Hygienevorschriften nicht entsprechen, entgegen. Beschwerdegründe können z.B. fremdartiger Geruch und Geschmack, Fremdkörper wie Metallstücke, Insekten oder Gespinste sein.
Mit der Verbraucherbeschwerde hat der Bürger die Möglichkeit, auf Mängel aus seiner Sicht hinzuweisen. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich geäußert werden. Wichtig sind dabei genaue Angaben zum Erzeugnis, welches Anlass zur Beschwerde gibt, die Beschwerdegründe und (wenn vorhanden) der Kaufbeleg und anderes dazugehöriges Informationsmaterial. Sind zum Beispiel noch Reste oder das gesamte beanstandete Erzeugnis vorhanden, dann sollte es zwecks Untersuchung und Abklärung des Beanstandungsgrundes mitgebracht werden.
Probenentnahmen
Die Abteilung Lebensmittelüberwachung entnimmt Plan-, Verdachts- und Verfolgsproben. Die entnommenen Proben werden in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen untersucht.
Beratung und Auskunft
Die Abteilung Lebensmittelüberwachung berät und gibt Auskunft zu lebensmittelhygienischen Fragen und Problemen.
Informationsblätter
- Merkblatt Kuchenbasar (*.pdf, 344 KB)
- Merkblatt Volksfeste und Märkte (*.pdf, 524 KB)