Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/belehrung-ifsg.php 28.11.2024 17:32:49 Uhr 22.12.2024 09:52:58 Uhr |
Infektionsschutzbelehrung
Belehrung für Beschäftigte im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Arbeiten Sie in der Gastronomie, einer Einrichtung mit Gemeinschaftsverpflegung, im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe oder künftig als Pflegekraft? Dann benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.
Um das Gesundheitszeugnis zu erhalten, müssen Sie an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Diese kann bequem Online oder vor Ort beim Amt für Gesundheit und Prävention durchgeführt werden. Für beide Verfahren muss ein Termin gebucht werden.