Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/12/pm_060.php 27.12.2024 11:54:36 Uhr 03.01.2025 04:44:46 Uhr |
Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 erhöht
Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld bundesweit um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Vor allem Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien mit Kindern profitieren von der Anpassung. Mehr Haushalte werden Wohngeld beziehen können, da auch Einkommensgrenzen angehoben werden. Die Berechnung des Wohngelds wird stärker auf die tatsächlichen Mietkosten ausgerichtet, sodass Haushalte mit höheren Mieten mehr Unterstützung erhalten.
Alle Haushalte, die schon heute Wohngeld beziehen, erhalten im Januar 2025 automatisch neue Wohngeldbescheide mit dem erhöhten Wohngeld. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Dresdens Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen: „Mit der Erhöhung des Wohngelds wird es für viele Mieterinnen und Mieter in Dresden einfacher, ihre monatliche Belastungen zu stemmen, die durch steigende Mieten entstehen.“
Wohngeld für viele Menschen interessant
Das Wohngeld greift allen Mieterinnen und Mietern, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern und Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern unter die Arme, deren Einkommen zwar den Lebensunterhalt, aber nicht ihre Wohnkosten deckt. Neben Erwerbstätigen und Selbstständigen haben also beispielsweise auch Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende ohne Berufsausbildungsbeihilfe, Studierende ohne BAföG, Arbeitslosengeld-Bezieherinnen und -Bezieher sowie Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter einen Anspruch. Der Anspruch wird für jede Antragstellerin und jeden Antragsteller individuell ermittelt. Wohngeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung von Haushalten mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten. Es wird in Deutschland seit 1965 gewährt.
Ein Online-Antragsassistent auf www.dresden.de/wohngeld unterstützt den Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag für den Mietzuschuss. Für Wohngeld als Lastenzuschuss für selbstgenutztes Wohneigentum steht dieser Service derzeit noch nicht zur Verfügung. In diesem Fall muss das Formular vom Freistaat Sachsen verwendet werden. Es ist auf www.dresden.de/wohngeld verfügbar.
Unterlagen können per E-Mail an wohngeld@dresden.de oder Post an Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Abteilung Wohngeld, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden gesandt werden. Außerdem können Anträge persönlich in der Wohngeldstelle abgegeben werden. Sie hat zwei Standorte: Im Sozialamt an der Junghansstraße 2, 01277 Dresden, werden Anträge aus den östlichen Stadtteilen und Ortschaften bearbeitet. Im Verwaltungsgebäude am Ferdinandplatz 1, 01067 Dresden, werden die Anträge für die westlichen Stadtteile und Ortschaften bearbeitet. Fragen zum Wohngeld beantworten die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle unter der Rufnummer 0351-4881301.
Antragsteller können zur Verkürzung der Bearbeitungszeit beitragen
Weil sich mit der Wohngeldreform 2023 der Kreis der Berechtigten deutlich erweiterte, stiegen die Antragszahlen und die Bearbeitungszeit deutlich. Mittlerweile erhalten knapp 13.000 Haushalte in Dresden Wohngeld. Nachdem die durchschnittliche Bearbeitungszeit zwischenzeitlich bei mehr als vier Monaten lag, konnte sie durch kontinuierliche Aufstockung des Personals auf gegenwärtig 85 Kalendertage gesenkt werden. Lange Bearbeitungszeiten sind in den meisten Fällen auf unvollständige Antragsunterlagen zurückzuführen. Die Wohngeldstelle muss die erforderlichen Nachweise mitunter sogar mehrfach nachfordern. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Berechtigten und die Behörde verloren. Deshalb hat die Wohngeldstelle für alle Antragstellenden ausführliche Hinweise sowie eine Checkliste unter www.dresden.de/wohngeld veröffentlicht.