Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/12/pm_025.php 11.12.2024 19:10:33 Uhr 26.12.2024 19:01:28 Uhr |
Glückwünsche für Ehe- und Altersjubilare 2025
Oberbürgermeister Dirk Hilbert möchte auch im Jahr 2025 Dresdnerinnen und Dresdnern gratulieren, die ein besonderes Ehe- oder Altersjubiläum begehen.
Angesprochen sind zum einen Paare, die ihr 50., 60., 65., 70. oder 75. Ehejubiläum im nächsten Jahr feiern können. Da die Eheschließungsdaten nur in Einzelfällen amtlich bekannt sind, werden die Jubilare gebeten, sich möglichst umgehend, jedoch spätestens bis vier Wochen vor dem Ereignis persönlich, schriftlich oder telefonisch in ihrem jeweiligen Stadtbezirksamt oder der örtlichen Verwaltungsstelle zu melden. Als Nachweis ist eine Kopie der standesamtlichen Eheurkunde erforderlich.
Zusätzlich wird Altersjubilarinnen und Altersjubilaren zu deren 90., 100. und jedem folgenden Geburtstag gratuliert. Sofern kein Widerspruch der Person im Melderegister vorliegt, nimmt einige Wochen vor dem Geburtstag das jeweilige Stadtbezirksamt oder die örtliche Verwaltungsstelle schriftlich Kontakt zur Person auf.
Die Ehe- und Altersjubilare werden nach deren Einwilligung gegenüber dem Stadtbezirksamt oder der örtlichen Verwaltungsstelle wie bisher auch im Dresdner Amtsblatt veröffentlicht.
Rechtlicher Hintergrund
Wer die Bekanntgabe eines Jubiläums grundsätzlich nicht wünscht, muss dies formlos gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) einem Bürgerbüro oder einer Meldestelle mitteilen. Der Widerspruch gilt nicht für Ehepaare gemeinsam, sondern ist von jedem einzeln zu erklären. Er bleibt bis zum Widerruf im Melderegister eingetragen. Bereits erteilte Widersprüche sind weiter gültig und brauchen nicht erneuert zu werden.