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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/11/pm_075.php 26.11.2024 19:31:31 Uhr 26.11.2024 21:18:30 Uhr

Dresdner Mietspiegel 2025

Mieten steigen durchschnittlich um fast vier Prozent

Die Landeshauptstadt hat erneut einen qualifizierten Dresdner Mietspiegel 2025 erstellt. Dieser wurde erstellt mit stadtweit erhobenen Daten, die wissenschaftlich ausgewertet sind. Der Mietspiegel ist von den beteiligten Mieter- und Vermieterverbänden anerkannt und wird ab 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 gelten. Die durchschnittliche Miete der erhobenen Daten liegt bei 7,33 Euro pro Quadratmeter. Dies ist eine Steigerung von 3,8 Prozent gegenüber dem letzten Mietspiegel von 2023.

Der Mietspiegel gilt für alle freifinanzierten Wohnungen am Dresdner Wohnungsmarkt. Er bietet sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Vermieterinnen und Vermietern Transparenz, Aufklärung und Orientierung. Im Mietspiegel wird die ortsübliche Vergleichsmiete als monatliche Netto-Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche einer Wohnung ausgewiesen. Wie die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung zu berechnen ist, wird in der Mietspiegelbroschüre beschrieben. In wenigen Schritten lässt sie sich auch schnell mit Hilfe des Onlinerechners ermitteln. Broschüre und Onlinerechner sind unter www.dresden.de/mietspiegel abrufbar.
 
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist für bestehende Mietverhältnisse von Bedeutung. Sie markiert die Obergrenze. Eine Mieterhöhung darf diese nicht übersteigen. Vermieter müssen die Werte des Mietspiegels bei einem Verlangen auf Mieterhöhung benennen. Mieterinnen und Mieter können mithilfe des Mietspiegels die Forderung nach einer höheren Miete überprüfen. Das hilft, Streit zwischen den Mietvertragsparteien zu vermeiden. 

Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss in Dresden die sogenannte Mietpreisbremse gemäß der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung beachtet werden. Demnach darf die neue Miete, soweit keine Ausnahmen gelten, die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent nicht übersteigen. Diese Verordnung gilt nach aktuellem Stand bis 31. Dezember 2025. 

Der Mietspiegel beruht auf einer soliden Datengrundlage. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs werden neu vereinbarte und geänderte Mieten der vergangenen sechs Jahre berücksichtigt. Über 6.000 Mieterinnen und Mieter gaben Auskunft zu ihrer Wohnsituation. Wohnungsunternehmen stellten zusätzlich Daten zu weiteren rund 1.000 Wohnungen zur Verfügung. Insgesamt flossen mehr als 4.000 Wohnungen in die Datenauswertung ein. Das Hamburger ALP-Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH hat die Daten erhoben und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen, entsprechend der Mietspiegelverordnung, ausgewertet.

Die Mietspiegelerstellung ist von der Projektgruppe Dresdner Mietspiegel fachlich begleitet worden. In der Projektgruppe arbeiten Vertreter der Landeshauptstadt, der Interessenvertretungen von Mietern und Vermietern sowie Dresdner Wohnungsunternehmen mit. Als stimmberechtigte Interessenvertretungen in der Projektgruppe Dresdner Mietspiegel haben der Mieterverein Dresden e. V. und der Haus&Grund Dresden e. V. den Mietspiegel anerkannt. 

Zum 1. Januar 2027 wird der Mietspiegel fortgeschrieben.