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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/10/pm_040.php 11.10.2024 14:36:55 Uhr 11.10.2024 18:21:09 Uhr

Wasserentnahmeverbot aus Dresdner Gewässern aufgehoben

Regenfälle haben Situation entspannt

Nach den Regenfällen in den vergangenen Wochen haben sich die Abflussverhältnisse in den Dresdner Fließgewässern wieder stabilisiert. Die bis Mitte August beobachtete Niedrigwassersituation hat sich wieder leicht entspannt. Das Umweltamt hat nun die bis 31. Dezember 2024 geltende Allgemeinverfügung zur „Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern" vom 15. August 2024 vorzeitig aufgehoben. Diese Aufhebung des Entnahmeverbots ist im elektronischen Amtsblatt in der Ausgabe vom 8. Oktober 2024 bekannt gegeben.
Damit gelten für Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern in Dresden nun wieder die normalen gesetzlichen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes für den Eigentümer- und Anliegergebrauch und des Sächsischen Wassergesetzes für den Gemeingebrauch. Demnach darf aus natürlichen Gewässern wieder Wasser mit Handgefäßen geschöpft werden. Außerdem können Eigentümerinnen und Eigentümer von Gewässergrundstücken oder Anliegerinnen und Anlieger von Gewässern ohne wasserrechtliche Erlaubnis wieder Wasser für den eigenen Bedarf entnehmen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass sich durch die Entnahme die Wasserführung nicht wesentlich vermindert und das Gewässer sowie die Ufer nicht beeinträchtigt werden.
Das Umweltamt dankt allen Dresdnerinnen und Dresdnern für ihr Verständnis und die damit einhergehende Unterstützung der Vitalität der Bäche und Seen.