Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/10/pm_033.php 10.10.2024 16:55:17 Uhr 21.11.2024 07:27:09 Uhr |
Laubentsorgung: Anlieger sind in der Pflicht
Jetzt im Herbst bedecken viele von Straßenbäumen heruntergefallene Blätter die Gehwege und Fahrbahnen. Die Landeshauptstadt Dresden erinnert Anlieger daran, dass sie verpflichtet sind, das Laub auf angrenzenden Straßen, Wegen und Plätzen zeitnah zu entfernen. Dies ist besonders wichtig, da die nassen Blätter zur Gefahr werden können – sie machen Gehwege gefährlich glatt und verstopfen Gullys, wodurch Regenwasser nicht mehr abfließt und sich in Pfützen staut. Das Laub darf nicht einfach an den Fahrbahnrand gekehrt, sondern muss entsorgt werden. Grundstückseigentümer können das Laub kostenfrei bei allen städtischen Wertstoffhöfen und Grünabfall-Annahmestellen abgeben.
In den Fällen, in denen Grundstücke ganz oder teilweise an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind, übernimmt die Stadt Dresden die Reinigung. Dies betrifft 41 Prozent der Fahrbahnen und elf Prozent der Gehwege. Die betreffenden Grundstückseigentümer zahlen dafür eine Straßenreinigungsgebühr. Welche Gebiete betroffen sind und wann die Straßenreinigung stattfindet, ist im Online-Straßenreinigungskalender einsehbar. Angesichts der aktuellen Haushaltssituation ist es der Stadt derzeit nicht möglich, zusätzliche Laubreinigungen durchzuführen.
Laub, das auf Privatgrundstücken und in Gärten anfällt, kann ebenfalls bei den städtischen Annahmestellen abgegeben werden, allerdings gegen eine Gebühr. Mengen bis zu einem Kubikmeter kosten einen Euro pro 0,2 Kubikmeter, während bei Mengen über einem Kubikmeter fünf Euro pro Kubikmeter berechnet werden. Von der Miniermotte befallenes Kastanienlaub wird hingegen gebührenfrei angenommen, um die Ausbreitung des Schädlings einzudämmen.
Grundstückseigentümer haben alternativ die Möglichkeit, das Laub in der Biotonne zu entsorgen oder auf ihrem Grundstück zu kompostieren. Laub in der freien Natur oder im öffentlichen Raum abzuladen, ist untersagt. Ebenso ist das Verbrennen von Laub nicht gestattet.