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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/07/pm_002.php 02.07.2024 14:39:22 Uhr 02.07.2024 17:12:10 Uhr

Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement

Fördergelder können bis zum 31. Juli 2024 beantragt werden

Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt spielen für Teilhabe und Zusammenhalt eine wichtige Rolle. Viele Menschen beteiligen sich und leisten ihren Beitrag unter anderem in Jugendarbeit und Bildung, Kultur, Sport, Umwelt und Natur, Tierschutz, Justiz und Nachbarschaft. Viele engagieren sich seit Jahrzehnten, andere sind grade neu dabei. Wie wichtig bürgerschaftliches Engagement ist, hat sich in den letzten Jahren besonders bei der Bewältigung der Corona-Pandemie oder bei der Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge gezeigt. Dieses Jahr engagieren sich viele Menschen beispielsweise als ehrenamtliche Wahlhelfer.
Neugewinnung, Qualifizierung und Würdigung von Ehrenamtlichen ist für Vereine und Initiativen eine stetige Aufgabe. Um das zu unterstützen, stellt der Freistaat Sachsen per Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) Geld bereitstellt. Das reicht die Landeshauptstadt Dresden als Projektförderung in Höhe von 100.000 Euro als Kommunales Ehrenamtsbudget aus.

Bis Mittwoch, 31. Juli 2024 können gemeinnützige Organisationen, freie Träger sowie bürgerschaftlich engagierte Gruppen diese Fördergelder für Projekte beantragen, die bis 31. Dezember 2024 realisiert werden. Gefördert werden beispielsweise neue Ideen im Ehrenamt mit Modell-Charakter, Veranstaltungen, die das Ehrenamt würdigen und Angebote zur Weiterentwicklung und Gewinnung von Ehrenamtlichen. Fragen zur Förderung beantwortet Marcus Oertel von der Abteilung Bürgeranliegen unter E-Mail: ehrenamt@dresden.de oder Telefon 0351-4882050. Alle Antragsunterlagen, die Förderrichtlinie und weitere Informationen stehen unter www.dresden.de/ehrenamtsbudget

Dieser Aufruf erscheint auch im elektronischen Amtsblatt am 2. Juli 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt