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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/06/pm_061.php 19.06.2024 15:26:51 Uhr 29.06.2024 11:32:49 Uhr

Sportlich, spielerisch oder kreativ durch den Sommer

Ferienspaß – finanziert mit dem Bildungspaket
lila Hintergrund, ein Kind mit einer großen Lupe vor den Augen steht davor

„Wir fördern Entdecken!“ ist auf den rund 100 City-Light-Plakaten zu lesen, die ab Dienstag, 25. Juni, für zwei Wochen das Bildungspaket in Dresden bewerben. Damit auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen an Angeboten in den Sommerferien teilnehmen können, gibt es das Bildungspaket, das ein Budget von pauschal 15 Euro pro Monat für gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten zur Verfügung stellt. 

„Dieses Geld kann übers Jahr für die Sommerferien angespart werden. Bis zu 180 Euro Feriengeld sind insgesamt möglich, soweit dieses Mitmach-Budget noch nicht in Anspruch genommen wurde.“
Christian Knappe, Amtsleiter Sozialamt

Das Mitmach-Budget kann für verschiedene gemeinschaftliche oder angeleitete Aktivitäten eingesetzt werden. Dazu zählen Ferienfreizeiten, zum Beispiel Ferienlager, Zelt- und Kletterlager oder auch Jugendweihefahrten. Gefördert werden zudem Mitgliedsbeiträge in Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit für Ferienspiele: Sportverein, Tanzclub, Zirkusprojekt und anderes. Unterricht in künstlerischen Fächern, wie Musikunterricht oder Zeichenkurse, und Projekte der kulturellen Bildung, wie sie Museen und Kreativwerkstätten in den Ferien anbieten, werden ebenso bezuschusst. In der Regel genügt eine formlose Teilnahmebestätigung als Nachweis. Neben dem Mitmach-Budget unterstützt das Bildungspaket auch Ausflüge und Fahrten, die der Hort in den Sommerferien organisiert. In diesem Fall werden die tatsächlichen Kosten erstattet, das heißt, diese Ausgaben werden zusätzlich zum Mitmach-Budget übernommen. 

Wer erhält das Bildungspaket?

Das Bildungspaket erhalten Familien, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, unkompliziert und unbürokratisch. Voraussetzung ist der Bezug einer Sozialleistung: Bürgergeld vom Jobcenter, Kinderzuschlag von der Familienkasse oder vom Sozialamt Wohngeld, Asylbewerberleistung oder Sozialhilfe, dazu zählen die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Jobcenter oder Sozialamt beraten Familien, die erstmalig ihren Sozialleistungsanspruch prüfen lassen möchten. Familien, die keine Sozialleistungen beziehen, aber möglicherweise allein aufgrund der Kosten für die Klassenfahrt kurzzeitig finanzielle Hilfe benötigen, lassen ihren Sonderbedarf oder Leistungsanspruch vom Jobcenter prüfen. Das Jobcenter ist montags bis freitags, 8 bis 18 Uhr, telefonisch unter 0351-4751730 zu erreichen. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung erhalten, können ihren Antrag digital beim Sozialamt einreichen. Formulare sowie Infoblätter stehen unter www.dresden.de/bildungspaket

Welche Leistungen stecken insgesamt im Bildungspaket?

  • Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler erhalten zweimal im Jahr eine Pauschale für persönliche Schulartikel – 130 Euro zum Schuljahresanfang, 65 Euro zum Halbjahr. Das Geld ist für Schultasche und Sportsachen sowie für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial, wie Füllfederhalter, Stifte, Zirkel, Hefte und Papier, gedacht. Nachweise sind nicht erforderlich, das Jobcenter und das Sozialamt überweisen das Geld automatisch.
  • Mittagessen: Die Kosten für eine gesunde Mittagsverpflegung in der Schulmensa werden komplett übernommen, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Ausgenommen sind die Verpflegung vom Kiosk, zum Beispiel belegte Brötchen oder Müsli-Riegel, sowie Getränke und Vesper. Der Essenanbieter rechnet die Kosten in der Regel direkt beim Jobcenter oder Sozialamt ab. Die berechtigten Familien müssen dem Essenanbieter nur die sogenannte Kostenübernahmeerklärung vorlegen, die von der Behörde ausgestellt wird.
  • Ausflüge und Fahrten: Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden komplett finanziert. Individuelle Ausgaben, zum Beispiel Taschengeld oder Kosten für Wanderschuhe und Badesachen, zählen nicht dazu. Begleitpersonen oder Hilfsmittel fördert das Bildungspaket ebenfalls nicht. Als Nachweis genügt die Bestätigung der Schule oder des Hortes.
  • Schülerbeförderung: Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zuschuss zur Schülerbeförderung, soweit sie auf kostenpflichtige Verkehrsmittel angewiesen sind. In der Regel sind das die Kosten fürs Bildungsticket von 15 Euro pro Monat. Wird der Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß bewältigt, gibt es keinen Zuschuss.
  • Nachhilfe: Schülerinnen und Schüler bekommen Zuschüsse für außerschulische Lernförderung, auch Nachhilfestunden genannt. Voraussetzung ist eine Bescheinigung ihrer Lehrkraft, dass die Nachhilfe notwendig ist.
  • Freizeitaktivitäten: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren können ein Budget von 15 Euro pro Monat nutzen für Mitgliedsbeiträge in Sport, Spiel, Kultur und Gesellschaft, Unterricht in künstlerischen Fächern, angeleitete kulturelle Bildung und Freizeiten, zum Beispiel die Jugendweihefahrt. Bis zu 180 Euro im Jahr sind möglich.

Gibt es das kostenfreie Mittagessen auch im Ferienhort?

Das Sozialamt übernimmt auch die Kosten für das Mittagessen im Ferienhort. Das ist eine Dresdner Besonderheit. Das Sozialgesetzbuch regelt nur das Mittagessen während der Schulzeit, es sieht in den Ferien keinen Zuschuss vor. Damit alle Ferienkinder ein Essen erhalten und Familien mit geringem Einkommen entlastet werden, gibt es in Dresden eine kommunale Satzung.

Wo kann man sich Anregungen für die Sommerferien holen?

Kinder und Familien, die Anregungen zur Gestaltung der Sommerferien suchen, können auch im Veranstaltungsprogramm des Dresdner Ferienpasses stöbern. Der Ferienpass richtet sich an Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 14 Jahren. Ein Ferienpass kostet 10 Euro, Kinder und Jugendliche mit Dresden-Pass erhalten ihn kostenfrei.