Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/05/pm_067.php 21.05.2024 14:10:16 Uhr 27.12.2024 02:44:06 Uhr |
Altkleidersammlung: Stadtrat beschließt Neuordnung
Am Donnerstag, 16. Mai 2024, hat der Dresdner Stadtrat das Standortkonzept für die geordnete Aufstellung von Altkleidercontainern im öffentlichen Verkehrsraum und in öffentlichen Grünanlagen beschlossen. Damit können gemeinnützige und gewerbliche Sammler ab dem kommenden Jahr nur noch in ihnen zugelosten Gebieten Altkleidercontainer an Wertstoffcontainerstandplätzen aufstellen. Außerdem müssen sie sich an den Reinigungskosten dieser Standplätze anteilig finanziell beteiligen. Das Standortkonzept wurde auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§ 20 (2) KrWG) erarbeitet, das öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab 2025 verpflichtet, Alttextilien getrennt zu sammeln. Container auf privaten Flächen werden von diesem Konzept nicht erfasst.
Der Gesetzgeber erwartet von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, dass sie Alttextilien flächendeckend erfassen. Gleichzeitig können die Dresdnerinnen und Dresdner erwarten, dass das Sammelsystem zwar komfortabel ist, aber nicht dazu führt, dass öffentliche Straßen und Flächen mit Containern in unverhältnismäßigem Maß zugestellt werden. Die Beteiligung der Betreiber an den Kosten der Reinigung von Wertstoffcontainerstandplätzen ist dabei zukunftsweisend und wird dazu beitragen, dass es um die Standplätze herum sauberer wird – bisher ein großes Ärgernis für viele Bürgerinnen und Bürger.Eva Jähnigen, Umweltbürgermeisterin
Das Standortkonzept sieht vor, dass stadtweit mindestens 380 Altkleidercontainer in zehn Gebietslosen aufgestellt werden. Die Mindestanzahl in den Gebietslosen schwankt dabei zwischen 21 und 59 Containern. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Dresdnerinnen und Dresdner Alttextilien – also Bekleidung, Schuhe, Heimtextilien und Bettwaren - auch auf den acht städtischen Wertstoffhöfen gebührenfrei abgeben können. Das beschlossene Konzept hat vorerst eine Laufzeit von zwei Jahren, um auf daraus resultierende Veränderungen am Markt reagieren zu können.
Rahmenbedingungen für gemeinnützige und gewerbliche Sammler
Ob gemeinnützig oder gewerblich: Sammelnde Unternehmen können sich für eines oder mehrere Gebietslose bewerben, wobei sich mehrere Betreiber zusammenschließen können. Zur Bewerbung gehören ein individuelles Standortkonzept und ein Entsorgungskonzept. Im Standortkonzept soll definiert werden, an welchen Standplätzen wie viele Container unter Einhaltung der städtischen Vorgaben aufgestellt werden. Dabei sind mancherorts bis zu zwei Container pro Standplatz möglich, wobei Standplätze mit Unterfluranlagen generell ausgeschlossen sind.
Im Entsorgungskonzept muss beschrieben werden, wie die Alttextilien gesammelt, behandelt und sortiert, zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden. Abnehmer und Nachunternehmer für die Entsorgung müssen benannt werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Container bedarfsgerecht, mindestens einmal wöchentlich, geleert werden, vor allem vor Sonn- und Feiertagen, um eine Überfüllung auszuschließen.
Gibt es für ein Gebietslos nur einen Bewerber, erhält dieser die Nutzungserlaubnis. Liegen mehrere Anträge für ein Gebiet vor, entscheidet das Losverfahren. Bewerben können sich sowohl gemeinnützige wie auch gewerbliche Sammler, beide Unternehmensformen sind rechtlich gleichgestellt. Wer bei der Landeshauptstadt Gebührenschulden hat, ist im Bewerbungsverfahren nicht zugelassen.
Wie geht es weiter?
Vor dem Start des Losverfahrens wird die Landeshauptstadt die Betroffenen und Beteiligten umfassend zum weiteren Verfahren informieren. Bisher war eine Einbeziehung der Betroffenen aus rechtlichen Gründen nicht möglich.