Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/07/pm_070.php 27.07.2022 19:30:09 Uhr 26.12.2024 12:23:50 Uhr |
Landeshauptstadt Dresden erlässt Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes
Wegen der weiterhin sehr angespannten Waldbrandsituation im Freistaat Sachsen erlässt die Landeshauptstadt Dresden als Untere Forstbehörde eine Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes. Diese tritt ab Donnerstag, 28. Juli 2022, in Kraft. Sie ist bis zum 30. September 2022 befristet. Die Einschränkungen dienen dazu das Zünden von brandfähigem Material zu verhindern, Waldbesucher und Anwohner zu schützen sowie die Forstwege für Rettungs- und Löschfahrzeuge freizuhalten.
Die trockene Witterung und die hohen Temperaturen in Verbindung mit einem langanhaltenden und großen Niederschlagsdefizit sowie die vorhergesagten Waldbrandgefahrenstufen für die Waldflächen im Territorium der Landeshautstadt Dresden sorgen für eine extrem große Waldbrandgefahr.
Über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe kann sich jeder im Internet unter http://www.mais.de/php/sachsenforst.php oder über die App „Waldbrandgefahr Sachsen“ informieren. Für den 28. und 29. Juli 2022 ist die Waldbrandgefahrenstufe 4 vorhergesagt, bei der das Verlassen von Straßen und Wegen im Wald verboten ist. Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 ist auch das Betreten von Waldwegen nicht mehr gestattet. Dann dürfen nur noch öffentliche Straßen genutzt werden.
Welche Flächen Wald nach Sächsischem Waldgesetz sind, kann über den Themenstadtplan der Landeshauptstadt abgerufen werden: http://stadtplan.dresden.de/?TH=GA_WALD.
Download
- Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes (*.pdf, 733 KB)