Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/06/pm_102.php 29.06.2022 19:08:07 Uhr 21.11.2024 09:50:54 Uhr |
Ukraine-Hilfe: Neues Formular für Gastfreundschaftspauschale
Abrechnung über Jobcenter oder Sozialamt
Privatpersonen, die Schutzsuchende aus der Ukraine bei sich zu Hause aufgenommen haben, können auch weiterhin die Gastfreundschaftspauschale erhalten. Je nach Sozialleistungsanspruch der Geflüchteten muss die Abrechnung ans Jobcenter oder ans Sozialamt geschickt werden. Für die Abrechnung der Unterbringungskosten ab Juni 2022 steht jetzt auf www.dresden.de/gastfreundschaftspauschale ein neues Formular zur Verfügung.
Hintergrund ist die Überleitung des Sozialleistungsanspruchs ukrainischer Schutzsuchender vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung. Erwerbsfähige Geflüchtete und ihre Familien erhalten die sozialen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter. Personen, die nicht erwerbsfähig sind (z. B. Rentnerinnen und Rentner), erhalten soziale Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom Sozialamt. Zudem war das bisherige Formular aufgrund aktueller rechtlicher Hinweise vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu aktualisieren. Das neue Abrechnungsformular beinhaltet nun alle Angaben, damit die Unterkunftskosten auch ab Juni weiterhin als Sozialleistung anerkannt werden können.
Die Gastfreundschaftspauschale in Höhe von fünf Euro pro Person und Tag erhalten private Gastgeberinnen und Gastgeber in Dresden, wenn sie in Dresden registrierte Geflüchtete aus der Ukraine als Gäste bei sich aufnehmen und bestimmte rechtliche Voraussetzungen nach AsylbLG, SGB II bzw. SGB XII erfüllt sind. Die Gastfreundschaftspauschale ist steuerfrei. Sie wird frühestens für die Zeit ab 24. Februar 2022 gewährt. Das Sozialamt hat bislang 354.000 Euro an Dresdner Gastgeberinnen und Gastgeber überwiesen (Stand 28. Juni 2022).
Auf der neuen Webseite www.dresden.de/gastfreundschaftspauschale sind neben dem neuen Formular auch die Kontaktdaten der Ämter sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Gastfreundschaftspauschale veröffentlicht.