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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/09/pm_089.php 28.09.2021 09:27:46 Uhr 28.12.2024 03:07:59 Uhr

Wahllokale öffnen von 8 bis 18 Uhr

Am kommenden Sonntag, 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt
Briefwahlunterlagen zeitnah absenden – Maskenpflicht für alle im Wahllokal

Briefwahl

Noch bis Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, können die Dresdner Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragen. Allerdings kann bei einer Beantragung per Onlineformular oder per Mail eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen nicht mehr garantiert werden. Alle wichtigen Informationen zur Briefwahl erhalten Sie unter www.dresden.de/briefwahl.
Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen noch zu Hause haben, sollten diese schnellstmöglich absenden, damit sie spätestens am Sonntag um 18 Uhr im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, eingehen. Ab Freitag, 24. September 2021 empfiehlt es sich, die Briefe direkt im Rathaus abzugeben oder in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einzuwerfen. Von den derzeit rund 424.775 Dresdner Wahlberechtigten haben bis Freitag, 17. September 2021, bereits 153.470 Briefwahl beantragt. Zur Bundestagswahl 2017 wurden insgesamt 103 445 Wahlscheinanträge bearbeitet.

Wahltag

Die 365 Dresdner Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Wahlhandlung sowie Ergebnisermittlung sind öffentlich. Jede interessierte Person kann unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften zuschauen. Das Ergebnis der Briefwahl wird durch 193 Briefwahlvorstände ermittelt, die am Wahltag um 15 Uhr in den Briefwahlobjekten Gymnasium Bürgerwiese und Berufsschulzentrum für Elektrotechnik zusammentreten. Die eingegangenen Wahlbriefe werden zunächst geöffnet und zugelassen. Der Wahlschein mit den Angaben zum Wahlberechtigten und der Stimmzettelumschlag mit dem darin befindlichen Stimmzettel werden voneinander getrennt, so dass das Wahlgeheimnis gesichert ist. Nach Ablauf der allgemeinen Wahlzeit um 18 Uhr werden die Stimmzettel den Stimmzettelumschlägen entnommen und die Stimmen ausgezählt. Auch die Zulassung der Wahlbriefe und die Ermittlung der Briefwahlergebnisse sind öffentlich. Jeder Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt der Wähler einen von mehreren Bewerbern aus seinem Wahlkreis als Direktkandidaten. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis zieht als Abgeordneter in den Bundestag ein. Mit der Zweitstimme wählt er eine von mehreren Landeslisten, die von den Parteien aufgestellt worden sind. Die Zweitstimme ist für die Verteilung der Sitze im Bundestag auf die einzelnen Parteien maßgeblich.

Coronabedingte Sonderregelungen am Wahltag

Im Wahlraum muss Jeder einen Mund-Nasen-Schutz also FFP2 oder OP-Maske tragen. Auch für Geimpfte, Genesene oder Getestete gilt die Maskenpflicht. Die Maske muss selbst mitgebracht und bereits vor Betreten des Wahlgebäudes aufgesetzt werden. Erst nach Verlassen des Gebäudes darf der Mund-Nasen-Schutz wieder abgenommen werden. Das Vorliegen von Ausnahmetatbeständen ist in geeigneter Weise durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Im Wahlraum gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Bitte bringen Sie einen eigenen Stift mit.
Zur Einhaltung werden soweit möglich entsprechende Bodenmarkierungen angebracht. Die maximale Anzahl gleichzeitig anwesender Wählerinnen und Wähler im Wahlraum wurde vorab festgelegt und wird von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern vor Ort kontrolliert. Bei hohem Andrang regeln die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer den Zugang zum Wahlraum, wodurch es zu längeren Wartezeiten vor den Wahlräumen kommen kann. In allen Wahlräumen steht am Eingang Handdesinfektionsmittel zur Nutzung. Die Räume werden außerdem ausreichend gelüftet. Wie bereits in der Wahlbenachrichtigung vermerkt, sind alle Wählerinnen und Wähler angehalten, bei der Wahl einen eigenen Stift mitzubringen.
Alle Wahlberechtigten werden gebeten, sich an die geltenden Vorschriften nach der Sächsischen Corona-Schutzverordnung zu halten, um einen zügigen Ablauf der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung sicherzustellen zu können.

Ergebnisse

Mit den ersten Ergebnissen kann ab etwa 19 Uhr gerechnet werden. Das vorläufige Endergebnis für Dresden ist voraussichtlich gegen 22 Uhr zu erwarten. Die Ergebnisse werden ab 18.30 Uhr im Internet unter www.dresden.de/wahlen veröffentlicht.
Das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl für die Dresdner Wahlkreise 159 und 160 stellt der Kreiswahlausschuss am Donnerstag, 30. September 2021, fest. Die öffentliche Sitzung findet um 10 Uhr im Festsaal des Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19, statt.


Wahlbenachrichtigung – Wahllokal finden – Bürgertelefon

Wahlberechtigte können am Wahltag auch ohne Wahlbenachrichtigung unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in ihrem Wahllokal wählen.

Wer wissen möchte, wo sich das zuständige Wahllokal befindet, kann dieses im Internet unter www.dresden.de/wahlen über den Themenstadtplan finden.

Fragen zur Wahl, zur Briefwahl und zu den Wahllokalen können an das Bürgertelefon unter Telefon 0351-4881120 zu den Sprechzeiten der Landeshauptstadt Dresden gerichtet werden.