Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/11/pm_010.php 12.11.2020 15:11:55 Uhr 30.12.2024 17:27:25 Uhr |
Pieschen: Wie weiter mit dem ehemaligen Sachsenbad
Einwohnerversammlung per Livestream – Fragen vorab stellen
Am Montag, 16. November 2020, 18 Uhr bis 19.30 Uhr, geht es in einer Einwohnerversammlung um die Zukunft des ehemaligen Sachsenbades. Die Versammlung wird aufgrund der Hygieneregelungen der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen aus dem Neuen Rathaus Dresden live im Internet übertragen. Über Livestream www.dresden.de/sachsenbad sind Dresdnerinnen und Dresdner eingeladen, die Veranstaltung zu verfolgen. Eine Teilnahme vor Ort ist nicht möglich.
Im Podium diskutieren und beantworten Fragen: Dirk Hilbert, Oberbürgermeister, Stephan Kühn, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, sowie Stadtratsmitglieder.
Tagesordnung:
- 18.00 Uhr: Begrüßung durch den Oberbürgermeister Dirk Hilbert und Einführung zur Einwohnerversammlung
- 18.05 Uhr: Information zum aktuellen Sachstand durch Stephan Kühn, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
- 18.45 Uhr: Fragen, Vorschläge und Anregungen der Dresdner Einwohnerinnen und Einwohner
- 19.25 Uhr: Schlusswort des Oberbürgermeisters Dirk Hilbert
19.30 Uhr: Ende
Einwohnerinnen und Einwohner haben Gelegenheit, im Vorfeld der Einwohnerversammlung Fragen einzureichen. Diese müssen bis spätestens Sonntag, 15. November 2020 vorliegen per Internet, Telefon, E-Mail oder Post.
- Internet: unter www.dresden.de/sachsenbad ist eine Eingabemaske eingerichtet.
- E-Mail: sachsenbad@dresden.de
- Telefon: Nachrichten auf den Anrufbeantworter unter der Rufnummer 0351-4882120
- per Post: an Landeshauptstadt Dresden, Bürgeranliegen – Sachsenbad, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Mit der Einwohnerversammlung kommt die Stadtverwaltung dem öffentlichen Interesse an der Zukunft des ehemaligen Sachsenbades nach und erfüllt den Stadtratsbeschluss V2195/18. Die vom Stadtrat beschlossene Einwohnerversammlung wird gemäß § 22 Sächsische Gemeindeordnung durchgeführt.