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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/08/pm_031.php 28.08.2020 10:20:28 Uhr 22.11.2024 16:18:09 Uhr

Bürgerbeteiligung zum Schutz des Erscheinungsbildes Villenviertel „Wilder Mann“

Am „Wilden Mann“ in Dresden-Trachau stehen viele Villen aus der Gründerzeit, aber auch Vorgärten und Straßenraum sind anspruchsvoll gestaltet. Deshalb ist das Viertel als Wohnstandort sehr attraktiv und damit einem hohen Bebauungsdruck ausgesetzt. Baulücken und Freiräume werden geschlossen. Aber auch bestehende Gebäude mussten zum Teil weichen.

„Deshalb beabsichtigt das Stadtplanungsamt für das Villengebiet eine Erhaltungssatzung aufzustellen. Ziel ist es, das Erscheinungsbild und die Qualität des Gebietes zu bewahren und für die Zukunft zu sichern. Es ist eines der Dresden prägenden Quartiere, die für eine hohe Baukultur in der Stadt stehen und die glücklicherweise von einer Zerstörung im Zweiten Weltkrieg verschont geblieben sind“, erläutert Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain.

Mit einer Erhaltungssatzung erlässt eine Gemeinde besondere Regelungen für Bautätigkeiten und Nutzungsänderungen. Etwa unterliegen Bauvorhaben einer besonderen Prüfung, ob ihre Ausführung mit der schützenswerten Eigenart des Stadtteils vereinbar ist. Als Grundlage für eine solche Erhaltungssatzung wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Analyse des Gebietes durchgeführt. Alle Unterlagen stehen online unter www.dresden.de/WilderMann. Jetzt sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt: Gibt es Hinweise, die berücksichtigt werden sollten? Das Stadtplanungsamt nimmt vom Montag, 17. August, bis Montag, 14. September 2020, Stellungnahmen per Post oder Online entgegen.

Die Online-Beteiligung ist ebenfalls unter www.dresden.de/WilderMann erreichbar.