Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/07/pm_059.php 28.07.2015 11:50:53 Uhr 22.11.2024 21:26:19 Uhr

Bürgerbeteiligung zur Aufnahme von Fördergebieten in EU-Förderprogramm

Hinweise und Anregungen für neue EFRE-Fördergebiete erwünscht

Die Landeshauptstadt Dresden hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Bereich der Stadtentwicklung nutzen können. Insgesamt wurden seit 2002 etwa 36 Millionen Euro im Rahmen von vier Fördergebieten investiert und etwa 27 Millionen Euro Fördermittel der EU eingesetzt.

Auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 kann der Freistaat Sachsen wieder Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Unterstützung der nachhaltigen Stadtentwicklung nutzen. In der bis 2020 laufenden Förderperiode will sich die Landeshauptstadt Dresden wieder um Mittel aus dem EFRE bewerben.

Deshalb beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 drei potenzielle neue Fördergebiete, die vor allem wegen ihrer städtebaulichen, infrastrukturellen und wirtschaftlichen Benachteiligung für die eine Programmaufnahme beim Freistaat Sachsen beantragt werden sollen. Vorgesehen ist die Bewerbung der Gebiete Dresden Nordwest (Teile der Leipziger Vorstadt und Pieschen), Cottaer Bogen/Dresden Südwest (Teile von Löbtau und Cotta) sowie Pirnaische Vorstadt/Johannstadt (Teile der beiden Stadtteile). Die genauen Gebietsgrenzen, die vom Stadtrat beschlossenen wurden, sind beim genannten Ansprechpartner im Stadtplanungsamt erhältlich.

Mit Unterstützung der EFRE-Förderung können zukünftig Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Reduzierung von CO2-Emissionen
  • Entwicklung umweltschonender Mobilität
  • Nutzbarmachung brachliegender oder bislang nicht genutzter Flächen,
  • Entwicklung von Gemeinbedarfseinrichtungen und der lokalen Wirtschaft
  • Verbesserung der Barrierefreiheit
  • Verbesserung des kulturtouristischen Angebots
  • Aufwertung des Wohnumfeldes

Einzelheiten stehen in der relevanten und öffentlich zugänglichen Förderrichtlinie „RL Nachhaltige Stadtentwicklung 2014 bis 2020“ des Freistaates Sachsen.

Die Beantragung der Aufnahme in das Förderprogramm und der anschließende Umsetzungsprozess im dargestellten Gebiet setzen die Mitwirkung aller Einwohner, Unternehmer oder Vereine voraus. Dafür benötigen die Verantwortlichen im Stadtplanungsamt Hinweise und sind an der Meinung der Beteiligten interessiert. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden: 

  • Welche Stärken und Schwächen weist das Gebiet auf, wo sehen Sie Chancen und Risiken? 
  • Wo bestehen im Gebiet besondere Probleme und Handlungsbedarf?
  • Wo sollte das Gebiet im Jahr 2020 stehen bzw. wie sollte es sich langfristig entwickeln?
  • Welche Schwerpunkte sollten für die Entwicklung des Gebietes gesetzt werden?
  • Welche Maßnahmen sollten für die Entwicklung umgesetzt werden?

Alle Hinweise und Anregungen sind nicht für Dritte einsehbar und werden vertraulich nach der Datenschutzrichtlinie behandelt. Anregungen und Hinweise sollten bis zum 7. August 2015 eingesandt werden.

Für Rückfragen zur Entwicklung des Gebietes aus Mitteln des EFRE stehen folgende Ansprechpartner in der Stadtverwaltung gern zur Verfügung:

Projektleiter EFRE:

Hans Martin Pfohl, Telefon (03 51) 4 88 36 48, E-Mail: HMPfohl@dresden.de

Achim Hofmann, Telefon (03 51) 4 88 36 57, E-Mail: AHofmann@dresden.de.

Weitere Informationen stehen hier: