Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/05/c_395.php 29.05.2015 00:09:16 Uhr 02.12.2024 05:00:48 Uhr |
Eltern müssen künftige Hortkinder bis 30. Juni anmelden
Kinder, die im nächsten Schuljahr einen Hort besuchen wollen, sind jetzt anzumelden. Die Eltern müssen sich bis zum 30. Juni an die Leiterin des Hortes wenden. Darauf weist der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen hin.Die Anmeldung betrifft vor allem Schulanfänger. Der Betreuungsvertrag von Kindern, die bereits einen Hort besuchen, verlängert sich automatisch für das neue Schuljahr. Ein Minderangebot an Plätzen wie im Krippenbereich gibt es im Hort nicht.
Interessierte Eltern melden sich bitte bei der Leiterin des Hortes, wo ihr Kind künftig betreut werden soll. Sie schließt mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab und informiert zu den Angeboten im Hort sowie Öffnungszeiten der Einrichtung. Fragen zu den Anmeldemodalitäten beantworten außerdem die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen unter Telefon 4 88 50 55.
Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind täglich für fünf Stunden am Nachmittag und zusätzlich für eine Stunde im Frühhort betreuen zu lassen. Die Kosten dafür betragen 57 bzw. 65 Euro monatlich. Reichen die fünf Stunden am Nachmittag nicht aus, kann eine Mehrbetreuung vereinbart werden.
Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen hat die Anmeldefrist vom 15. Mai auf den 30. Juni verlängert. Grund dafür ist eine Beschlussvorlage, über die der Stadtrat voraussichtlich am 5. Juni entscheidet. Sie sieht vor, allen Kindern im entsprechenden Alter einen Hortplatz anzubieten. Im Dezember 2002 beschloss der Stadtrat, dass Hortplätze nur an Kinder vergeben werden, deren Eltern berufstätig bzw. in Ausbildung sind sowie für Kinder aus Familien mit besonderem Hilfebedarf. Die Fortschreibung des Kindertagesstätten-Fachplanes schlägt eine Aufhebung dieses Beschlusspunktes zum Schuljahresbeginn vor.
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