Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_9759.php 23.07.2024 23:10:06 Uhr 22.12.2024 02:46:03 Uhr |
SG Eheschließung
- Im Sachgebiet Eheschließung können Sie eine Eheschließung anmelden, wenn ein Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Dresden hat.
- Für eine Eheschließung an allen in Dresden zur Verfügung stehenden Trauorten werden schriftlich ein Jahr im Voraus Termine für die Hochzeit reserviert.
- Ehen, die außerhalb Deutschlands geschlossen wurden, können auf Antrag nachbeurkundet werden, wenn Sie in Dresden wohnen.
- Im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Eheschließung wird gegebenenfalls die Anerkennung einer ausländischen Scheidung der Vorehe bearbeitet.
- Bestehende Lebenspartnerschaften, die vor dem 1. Oktober 2017 nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz geschlossen wurden, können hier durch die Abgabe einer Erklärung beider Partner bzw. Partnerinnen in eine Ehe umgewandelt werden.
Gleich welches Anliegen Sie haben, wenden Sie sich bitte immer zuerst per E-Mail, Briefpost oder telefonisch an uns und vereinbaren einen Termin. Vielen Dank!