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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_7609.php 30.09.2024 23:09:31 Uhr 19.11.2024 09:43:13 Uhr

SG Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur Steuerung von Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe sowie deren systematischen und zukünftigen Gestaltung.

Ziel ist es, mit dem Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien in Dresden zu erhalten oder zu schaffen, wie im §80(1) SGB VIII beschrieben:

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung

  1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
  2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
  3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.

Die Planung erfolgt im Dialog mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Informationen zu laufenden Planungsprozessen finden Sie im Fachkräfteportal.