Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/betreuungsformen/kindertagespflege/kindertagespflegepersonen.php 23.08.2024 09:15:20 Uhr 22.11.2024 22:22:06 Uhr |
Kindertagespflegepersonen
Kindertagespflegepersonen oder Tagesmütter/Tagesväter betreuen familiennah maximal fünf Kinder im Alter bis zu drei Jahren in der eigenen Wohnung oder dem extra hierfür angemieteten Räumlichkeiten. Das macht die Tätigkeit direkt und familiär, auch in der Intensität des Austauschs mit den Eltern.
Die Kindertagespflege ist eine reguläre, gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung neben der möglichen Betreuung in einer Kinderkrippe.
Gründe, als Tagesmutter oder -vater zu arbeiten
Erlaubnis und Qualifikation der Kindertagespflegeperson
Orte der Kindertagespflege
Kontakt Beratungs- und Vermittlungsstellen
Informationen zum Download
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Als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten
(*.pdf,
882 KB)
Informationen über die Voraussetzungen um als Tagesmutter oder Tagesvater in Dresden zu arbeiten
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Muster Betreuungsvereinbarung
(*.pdf,
192 KB)
Empfehlung des Amtes für Kindertagesbetreuung für die Betreuungsvereinbarung zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern
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Richtlinie Kindertagespflege 2018
(*.pdf,
3 MB)
Ab 1. Januar 2018 gültige Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Dresden
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Laufende monatliche Geldleistung ab 1. Juli 2024
(*.pdf,
962 KB)
Laufende monatliche Geldleistung für Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII
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Laufende monatliche Geldleistung ab 1. Juli 2023
(*.pdf,
1 MB)
Laufende monatliche Geldleistung für Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII
Hinweis
Entsprechend der aktuell gültigen Richtlinie Kindertagespflege der Landeshauptstadt Dresden hat der Fachbereich Kindertagespflege des Amtes für Kindertagesbetreuung die Festsetzung der Förderungsleistung und die Kalkulation angemessener Sachkosten überprüft. Aufgrund der Nullrunde im Öffentlichen Dienst für 2023 hat die Prüfung ergeben, dass die Förderungsleistung angelehnt an den TVöD Sozial- und Erziehungsdienst nicht angepasst werden muss. Es gelten die Zahlbeträge aus dem Juli 2022 weiter. Auch die Neukalkulation der Sachkosten ergab, dass diese weiterhin ausreichend kalkuliert sind und keiner Anpassung bedürfen. Damit gelten auch bei der Erstattung angemessener Sachkosten weiterhin die beiden Sachkostenpauschalen von Juli 2022. Im Mai 2024 wird die Angemessenheit der Förderungsleistung und die Höhe der Sachkostenpauschalen erneut überprüft und bei entsprechendem Veränderungsbedarf zum 1. Juli 2024 angepasst.
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Laufende monatliche Geldleistung ab 1. Juli 2022
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473 KB)
Laufende monatliche Geldleistung für Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII
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Expertise laufende Geldleistungen Kindertagespflege
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306 KB)
Expertise von Prof. Dr. jur. Johannes Münder: „Erarbeitung einer Kalkulationsgrundlage für die Bemessung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen gemäß § 23 SGB VIII“
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Orientierungsrahmen für die Zusammenarbeit
(*.pdf,
856 KB)
Orientierungsrahmen für die Zusammenarbeit mit den Beratungs- und Vermittlungsstellen für Kindertagespflege der freien Träger Kinderland Sachsen e. V., Malwina e. V. und Outlaw gGmbH
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kindertagesbetreuung
Kindertagespflege
Besucheranschrift
Breitscheidstraße 78
01237 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-4885059
Fax 0351-4885003
E-Mail
kindertagesbetreuung@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr
zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich:
Montag ab 13 Uhr
Dienstag 17 bis 18 Uhr
Donnerstag 17 bis 18 Uhr