Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6360.php 16.04.2025 14:18:21 Uhr 27.04.2025 04:30:11 Uhr |
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist zuständig für:
- den Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände (gesundheitlicher Verbraucherschutz),
- den Tierschutz bei Nutz- und Heimtieren sowie
- die Tierseuchenbekämpfung (zum Beispiel Schweinepest und Tollwut).
Diese Aufgaben werden von Lebensmittelkontrolleuren, Lebensmittelchemikern, Tierärzten und Sachbearbeitern wahrgenommen.
Datenschutzhinweis: Soweit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit dem Veterinär‐ und Lebensmittelüberwachungsamt in Kontakt treten, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz im Veterinär‐ und Lebensmittelüberwachungsamt.
Transparentmachung der Fahrtkostenkalkulation
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erhebt ab dem 1. Mai 2025 Fahrtkosten, welche für die Wahrnehmung der Kontrollen nach Art. 79 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/625 entstehen. Die kostendeckend kalkulierten Fahrtkosten in Höhe von 5,04 Euro beinhalten alle Kosten und Aufwendungen der durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes genutzten Fahrzeuge, welche durch die Gesamtanzahl an Einzelfahrten geteilt worden sind.
Der zugrunde gelegte Kalkulationszeitraum ist das Kalenderjahr 2024. Die Fahrtkosten enthalten insbesondere folgende Positionen: Abschreibungen, Versicherungen, Steuern, Reparaturkosten, Miet- und Parkgebühren sowie Betriebs- und Unterhaltungskosten (u. a. Reinigungen, Kraftstoff, Verbandskasten, sonstige Betriebsmittel). Die aufgeschlüsselten Einzelkosten können auf Wunsch im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingesehen werden.