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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/zirkus.php 28.02.2024 15:28:33 Uhr 18.05.2024 17:39:19 Uhr

Zirkusgastspiele

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Wer Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellt, hat jeden Ortswechsel spätestens beim Verlassen des bisherigen Aufenthaltsorts der zuständigen Behörde des beabsichtigten Aufenthaltsorts anzuzeigen. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 25a TschG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine derartige Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.