Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fuehrerschein_d115.php 19.12.2024 14:11:49 Uhr 21.12.2024 15:51:04 Uhr

Führerschein

Die Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet Ihre Anliegen zu Fahrerlaubnis und Führerschein. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen. 

Besuch der Fahrerlaubnisbehörde nur mit Termin

Der Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde bleibt auch weiterhin ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich.

Für Ihr Anliegen bei der Fahrerlaubnisbehörde können Sie die Terminreservierung nutzen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Individuelle, personenbezogene Fragen sind grundsätzlich persönlich zu klären und werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht telefonisch beantwortet.
  • Antrag per Post möglich: 
    • Führerschein mit 17 beantragen
    • EU-Führerschein beantragen
    • EU-Führerschein erweitern (Ausnahme: Erweiterungen auf die Klasse D1, D1E, D, DE) und
    • Pflichtumtausch Führerschein. 
    • Bitte übersenden Sie kein Bargeld.
  • Bei allen anderen Anliegen an die Fahrerlaubnisbehörde ist ein persönliches Erscheinen erforderlich und es müssen Personaldokumente (Ausweis, Pass) vorgelegt werden. 
  • Antrag auf Erteilung, Erweiterung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: Es muss in jedem Fall ein Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten) nach § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorgelegt werden. "Alte" Nachweise über eine Schulung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Unterrichtseinheiten) werden nicht mehr anerkannt. Ausgenommen hiervon sind Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder D. Ebenfalls ausgenommen sind die der Klasse C1, wenn diese nach dem 30. Juni 1999 erteilt wurde.
  • Hinweise zur Verwendung des ukrainischen Führerscheins im deutschen Straßenverkehr finden Sie hier.
  • Informationen zum Pflichtumtausch in EU-Kartenführerscheine finden Sie in dem Informationsblatt zum Pflichtumtausch Führerschein und unter dem Punkt "Führerschein (pflicht)umtauschen"

Sprechzeiten Weihnachten und Jahreswechsel 2024

Auch während der allgemeinen Betriebsruhe der Landeshauptstadt Dresden hat die Fahrerlaubnisbehörde an den Montagen, 23. Dezember 2024 und 30. Dezember 2024, geöffnet.
Am Freitag, 27. Dezember 2024 bleibt die Behörde geschlossen
Ab 2. Januar 2025 gelten die regulären Sprechzeiten. 
Vielen Dank für Ihr Verständnis! 

Führerschein beantragen/ Applying for a driving licence

Führerschein umschreiben/ Re-registering a foreign driving licence

Führerschein ersetzen


Führerschein ändern oder erweitern

Führerschein (pflicht)umtauschen

Führerschein zurückgeben

Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Sonstiges

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Abt. Sicherheitsangelegenheiten

Besucheranschrift

Hauboldstraße 7
01239 Dresden


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden


Öffnungszeiten
Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

HOTLINE Fahrerlaubnisbehörde

Telefon 0351-4888099