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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/varroose-bekaempfung.php 11.02.2025 11:56:54 Uhr 02.04.2025 22:06:27 Uhr

Varroose-Bekämpfung

Schäden in der Imkerei durch Varroamilben: Der Befall von Bienenvölkern mit Varroamilben (Varroa destructor) und deren Schadwirkung sorgt für Völkerverluste in der Imkerei.

Das Veterinäramt empfiehlt, ein Varroabekämpfungskonzept in die eigene Betriebsweise zu integrieren. Dazu eignen sich beispielsweise die Entnahme der Drohnenbrut, die komplette Brutentnahme, das Bannwabenverfahren und der Einsatz von Medikamenten (Varroaziden).

Vorgaben gelten für Berufs- und Hobbyimker

Bienen zählen zu den landwirtschaftlichen Nutztieren und zu den lebensmittelliefernden Tieren und egal ob Hobby- oder Berufsimker, alle Bienenhalter müssen sich an die Vorgaben halten. So gelten seit 28. Januar 2022  das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) als auch weiterhin die EU-Verordnung 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel (EU-TAM-VO).

Dokumentation der verwendeten Medikamente

Die Anwendung aller zugelassenen Tierarzneimittel bei Bienen muss dokumentiert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Medikament verschreibungs-, apothekenpflichtig oder freiverkäuflich ist. Hierzu eignet sich ein Bestandsbuch (siehe Vorlage). Es besteht eine 5-jährige Aufbewahrungspflicht. Die Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Medikamente dürfen nur noch entsprechend der Zulassungsbedingungen angewendet werden. So ist beispielweise das Träufeln und Sprühen von Oxalsäure erlaubt, aber das Verdampfen nicht. Weiterhin unzulässig ist die Schwammtuchmethode bei der Anwendung von Ameisensäure.

Gut zu wissen

Bienen gehören zur den anzeigepflichtigen Tierarten und müssen beim Lebensmittel- und Veterinäramt gemeldet werden. Wer meldepflichtige Tiere wie Bienen hält, ist zur Zahlung von Beiträgen an die Tierseuchenkasse verpflichtet.

Kontakt

Tierschutz u. Tierseuchenbekämpfung (Abt.)

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