Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/stadtrat.php 21.11.2024 13:42:07 Uhr 21.11.2024 16:50:26 Uhr |
Stadtrat
Der Dresdner Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Dresdner Bürgerinnen und Bürger. Vorsitzender des Stadtrates ist nach der sächsischen Gemeindeordnung der/die Oberbürgermeister/-in.
Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Landeshauptstadt Dresden, soweit nicht der/die Oberbürgermeister/-in Kraft Gesetz zuständig ist oder ihm/ihr der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.
Am 9. Juni 2024 wählten die Dresdnerinnen und Dresdner ihren neuen Stadtrat. Er tritt seine erste Sitzung am 22. August 2024 um 16 Uhr an. Seine Amtszeit dauert bis 2029. Zur Meldung: Neuer Stadtrat konstituiert sich
Mit seinen Beschlüssen kann der Stadtrat dem/der Oberbürgermeister/-in als Leiter/-in der Verwaltung Aufträge erteilen und mit dem Erlass von Satzungen und Verordnungen geltendes Stadtrecht schaffen. Die Sitzungen des Stadtrates finden in der Regel alle drei Wochen statt.
Besonders wichtige Aufgaben, z. B. den Erlass von Satzungen, kann der Stadtrat seinen beschließenden Ausschüssen nicht übertragen. Eine Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Sitzplan
- Sitzplan für den Plenarsaal im Rathaus - Aus Sicht des Podiums (*.pdf, 118 KB)
- Sitzplan für den Plenarsaal im Rathaus - Aus Sicht des Besucherbalkons (*.pdf, 119 KB)
Weitere Informationen und Dokumente
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Beschlüsse, Gremien und Termine des Stadtrats
Informationen zu den Gremien des Stadtrats, ihren Mitgliedern, Sitzungsterminen und Beschlüssen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.
- Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden (*.pdf, 615 KB)
- Geschäftsordnung (*.pdf, 340 KB)
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Fraktionsrechtsstellungssatzung
Die Fraktionsrechtsstellungssatzung regelt die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Stadtrat.
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Entschädigungssatzung
(*.pdf,
121 KB)
Die ehrenamtliche Tätigkeit von Mitgliedern des Stadtrates sowie der Ausschüsse, Ortsbeiräte, Ortschaftsräte und weiteren Beiräten wird entschädigt. Die Art und Höhe einer solchen Aufwandsentschädigung regelt die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger.
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Stadtratswahl
Ergebnisse der Wahl 2024
Einwohnerfragestunde
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Einwohnerfragestunde
Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden? Zweimal im Jahr können Sie zur Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilnehmen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Kontakt
Stadtratsangelegenheiten (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Direktorium des Oberbürgermeisters
Büro des Oberbürgermeisters und Stadtratsangelegenheiten