Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/soziale.schwierigkeiten.php 10.04.2024 09:39:01 Uhr 07.11.2024 21:34:36 Uhr |
Hilfe bei sozialen Problemen
Mietschulden
Was sind Mietschulden?
Sie haben eine Mahnung oder Kündigung vom Vermieter erhalten? Sie haben Sorge, Ihre Wohnung zu verlieren? Nutzen Sie die Hilfe vom Sozialamt! In bestimmten Fällen ist eine Mietschuldenübernahme möglich. Je eher Sie aktiv werden, desto besser. Eine Eskalation aufgrund der Mietschulden und negative Auswirkungen auf die Wohnsituation lassen sich dann leichter vermeiden.
Was kann ich tun, wenn ich bereits Mietschulden habe?
Unsere Tipps:
- Kontakt zum Vermieter aufnehmen:
Versuchen Sie, eine Vereinbarung mit Ihrem Vermieter zu treffen, um die Mietschulden abzuzahlen. Überlegen Sie sich, ob Sie eine Ratenzahlung oder eine andere Lösung vereinbaren können. - Prüfen Sie Ihr Einkommen:
Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung, wie zum Beispiel Bürgergeld oder Wohngeld haben und stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag. - Lassen Sie sich beraten:
Es gibt Beratungsstellen in Ihrer Nähe zum Beispiel Schuldnerberatungsstellen sowie Kontakt- und Beratungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe, die Ihnen helfen können. - Wenden Sie sich ans Sozialamt:
Wenn Sie Ihre Mietschulden nicht bezahlen können, kann das Sozialamt die Schulden in bestimmten Fällen übernehmen.
Wer kann eine Mietschuldenübernahme in Anspruch nehmen?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Hauptwohnsitz in Dresden
- gültiger Mietvertrag oder vergleichbarer Vertrag
- fristlose Kündigung aufgrund von Mietschulden liegt vor.
Berechtigt sind beispielsweise Personen,
- die sich in einer Notlage oder einer Krise befinden
- mit niedrigem Einkommen oder mit Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe
- mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder Krankheit
- oder Familien beziehungsweise Alleinerziehende mit Kindern.
Das Sozialamt prüft jeden Antrag im Einzelfall. Dafür ist eine persönliche Vorsprache im Sozialamt erforderlich.
Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
Bitte verwenden Sie den Onlineassistenten um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren. Es werden Ihnen ein paar Fragen gestellt, um herauszufinden wie wir Ihnen helfen können.
Anschließend kontaktieren wir Sie, um einen Beratungstermin mit Ihnen zu vereinbaren.
Es ist also wichtig, dass Sie ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben.
Terminanfrage
Benötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
Optionale Dokumente
- Betriebskostenabrechunge
- Mieterhöhungsnachwei
- Mietvertra
- Mahnunge
- Kündigun
- Schuldenhöh
- Belege über Mietzahlunge
- Schreiben vom Vermiete
- Einkommensnachweise oder Bescheide über der Sozialleistungen für alle Haushaltsmitgliede
- Belege über Mietzahlungen
Hilfreiche Infoblätter
- Informationsblatt zur Mietrechtsberatung (*.pdf, 186 KB)
Wichtige Links
-
Informationen zur Mietrechtsberatung
Für Dresden-Pass Inhabende ist eine Erstberatung kostenfrei.
-
Informationen zu Kontakt und Beratungsstellen
Bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit gibt es Beratungsmöglichkeiten im Sozialamt
- Informationen zur Schuldnerberatung
Team Prävention
Telefon
0351-4884981
E-Mail
wohnhilfe@dresden.de
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Energieschulden
Was sind Energieschulden?
Es geht um offene Rechnungen vom Energieversorger für Strom, Gas, Wasser oder Wärme, die nicht pünktlich oder vollständig bezahlt wurden. Das kann zur Abschaltung der Medien führen. Deshalb sollten Sie gleich auf Energieschulden reagieren, ehe sie sich zu einem größeren Problem ausweiten.
Was kann ich tun, wenn ich bereits Energieschulden habe?
Unsere Tipps:
- Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger:
Sprechen Sie mit Ihrem Energieversorger über Ihre finanzielle Situation und fragen Sie nach Möglichkeiten, die Schulden zu reduzieren. - Prüfen Sie Ihre Energiekosten:
Überprüfen Sie Ihre Energiekosten um zu sehen, ob es Möglichkeiten gibt Kosten zu sparen, zum Beispiel durch Energiesparmaßnahmen. - Überprüfen Sie Ihr Einkommen:
Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung, wie zum Beispiel Bürgergeld oder Wohngeld haben und stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag. - Nutzen Sie staatliche Unterstützung:
Überprüfen Sie, ob Sie für staatliche Unterstützungsprogramme berechtigt sind. - Suchen Sie professionelle Hilfe:
Wenn Ihre Energieschulden außer Kontrolle geraten sind, sollten Sie eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.
Wer kann eine Energieschuldenübernahme in Anspruch nehmen?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Hauptwohnsitz in Dresden
- die Abschläge nicht pünktlich und vollständig gezahlt hat und keine Möglichkeit sich selbst zu helfen.
Hierzu zählen unter anderem folgende Personenkreise:
- die sich in einer Notlage oder einer Krise befinden
- mit niedrigem Einkommen oder Empfänger von Bürgergeld
- mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder Krankheit
- oder Familien beziehungsweise Alleinerziehende mit Kindern
Durch das Jobcenter oder Sozialamt wird jeder Antrag im Einzelfall geprüft.
Wer kann eine Energieschuldenübernahme erhalten?
Energieschulden können unter bestimmten Voraussetzungen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden.
Jobcenter
Wer Bürgergeld vom Jobcenter bezieht, muss den Antrag beim Jobcenter Budapester Straße 30, 01069 Dresden stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Telefon: 0351-4751730
E-Mail: Jobcenter-Dresden@jobcenter-ge.de
Sozialamt
Alle anderen Personen (auch Erwerbstätige) können sich ans Sozialamt wenden. Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen und Nachweise bereitzuhalten, um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.
Wie kann die Leistung beim Sozialamt in Anspruch genommen werden?
Bitte verwenden Sie den Onlineassistenten um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren. Es werden Ihnen ein paar Fragen gestellt, um herauszufinden wie wir Ihnen helfen können.
Anschließend kontaktieren wir Sie, um einen Beratungstermin mit ihnen zu vereinbaren.
Es ist also wichtig, dass Sie ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mailadresse angeben.
Terminanfrage
Benötigte Dokumente
- Benötigte Dokumente
Optionale Dokumente
- Betriebskostenabrechnun
- Mieterhöhungsnachweis
Wichtige Links
-
www.sos-stromsperre.de
Kostenlose Info-Hotline - 0800 87 65 430
- Informationen zur Schuldnerberatung
Zuständige Stellen
Team Prävention
Telefon
0351-4884981
E-Mail
wohnhilfe@dresden.de
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Wohnungskündigung + Räumungsklage
Was ist eine Wohnungskündigung?
Eine Wohnungskündigung ist eine schriftliche Benachrichtigung durch den Vermieter an den Mieter, dass das Mietverhältnis beendet wird.
Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel bei Mietschulden oder Störung des Hausfriedens.
In der Regel enthält das Kündigungsschreiben einen Termin für die Wohnungsübergabe.
Wenn ein Sie bereits eine Wohnungskündigung erhalten haben, sollten Sie schnell reagieren und sich Unterstützung suchen.
Was ist eine Räumungsklage?
Wenn der Mieter trotz einer Wohnungskündigung weiter in der Wohnung bleibt, kann der Vermieter eine Räumungsklage bei Gericht einreichen. Der Mieter wird darüber schriftlich Informiert. Damit will der Vermieter die Zwangsräumung des Mieters erreichen.
Mit dem Erhalt eines gerichtlichen Urteil hält der Vermieter einen Räumungstitel in Händen, mit dem er die Zwangsräumung der Wohnung beauftragen kann.
Erst dann kann vom Gericht ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, um die Wohnung zu räumen. Der Mieter erhält dafür die schriftliche Benachrichtigung von einem Zwangsräumungstermin.
Was kann ich tun, wenn ich eine Wohnungskündigung oder bereits eine Räumungsklage erhalten habe?
Unsere Tipps:
- Kontaktieren Sie Ihren Vermieter:
Versuchen Sie, eine Vereinbarung mit Ihrem Vermieter zu treffen, um Ihre Mietschulden abzuzahlen. Überlegen Sie sich, ob Sie eine Ratenzahlung oder eine andere Lösung vereinbaren können. - Prüfen Sie Ihr Einkommen:
Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung, wie z. B. Bürgergeld oder Wohngeld haben und stellen Sie gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag. - Suchen Sie Unterstützung bei freien Trägern:
Es gibt Organisationen in Ihrer Nähe, z.B. Schuldnerberatungen oder Kontakt- und Beratungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe, die Ihnen bei der Überwindung Ihrer Mietschulden und anderen sozialen Schwierigkeiten helfen können. - Wenden Sie sich ans Sozialamt:
Wenn Sie Schwierigkeiten haben Ihre Mietschulden zu bezahlen, berät Sie gern auch das Sozialamt. Dort können Sie in bestimmten Fällen einen Antrag auf Übernahme Ihrer Mietschulden stellen. - Wenn Sie bereits eine Räumungsklage vom Gericht erhalten haben, dann sollten Sie sich dringend an das Sozialamt wenden.
Wie kann die Unterstützung vom Sozialamt in Anspruch genommen werden?
Bitte verwenden Sie den Onlineassistenten um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren, es werden Ihnen ein paar Fragen gestellt, um herauszufinden, wie wir ihnen helfen können.
Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit uns auf.
Es ist wichtig, rechtzeitig Unterstützung zu suchen und alle notwendigen Unterlagen bereitzuhalten, um eine schnelle und effiziente Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.
Terminanfrage
Team Prävention
Telefon
0351-4884981
E-Mail
wohnhilfe@dresden.de
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Zwangsräumung
Was ist eine Zwangsräumung?
Eine Zwangsräumung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem ein Gerichtsvollzieher aufgrund eines rechtskräfigten Urteils beauftragst ist die Räumung einer Wohnung oder eines Hauses durchzuführen.
Was kann ich tun, wenn eine Zwangsräumung bevorsteht?
Unsere Tipps:
- Suchen Sie sich rechtliche Beratung:
Eine rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Optionen zu verstehen und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich sein. - Verhandeln Sie mit Ihrem Vermieter:
Überlegen Sie sich, ob Sie mit Ihrem Vermieter über eine Lösung verhandeln können, die es Ihnen ermöglicht, in Ihrer Wohnung zu bleiben. - Überprüfen Sie Ihre Finanzen:
Überprüfen Sie Ihre Finanzen um zu sehen, ob Sie in der Lage sind Ihre Mietschulden zu bezahlen oder zu verhandeln. - Nutzen Sie staatliche Hilfe:
Überprüfen Sie, ob Sie Leistungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten können. - Suchen Sie Unterstützung in Beratungsstellen:
Es gibt Organisationen in Ihrer Nähe, zum Beispiel Kontakt- und Beratungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe, die Ihnen bei der Überwindung von Mietschulden und anderen Schwierigkeiten helfen könne - Wenden Sie sich an das Sozialamt:
Wenn Sie Schwierigkeiten haben Ihre Mietschulden zu bezahlen, berät Sie gern auch das Sozialamt. Dort können Sie in bestimmten Fällen einen Antrag auf Übernahme Ihrer Mietschulden stellen. - Wenn Sie bereits einen Zwangsräumungstermin vom Gerichtsvollzieher erhalten haben, dann sollten Sie sich dringend an das Sozialamt wenden.
Es ist wichtig, schnell zu handeln, um eine Zwangsräumung zu verhindern oder zu verzögern. Es ist auch wichtig, sich frühzeitig an Experten wie Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, Schuldnerberater oder die Mitarbeiter des Sozialamtes zu wenden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.
Wie kann mich das Sozialamt unterstützen?
In einer Zwangsräumungssituation unterstützt und berät das Sozialamt bei Verhandlungen mit dem Vermieter.
Das Sozialamt kann bei bestimmten Voraussetzung „in letzter Minute“ Mietschulden übernehmen (siehe Mietschulden). Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter dem Wohnungserhalt zustimmt und auf die Zwangsräumung verzichtet. Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell ist und es zu Abweichungen von diesen allgemeinen Antworten kommen kann.
Wie kann die Leistung beim Sozialamt in Anspruch genommen werden?
Bitte verwenden Sie den Onlineassistenten um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren. Es werden Ihnen ein paar Fragen gestellt, um herauszufinden, wie wir ihnen helfen können, wie schnell Sie Unterstützung benötigen und wie dringend Ihre Notlage ist.
Anschließend kontaktieren wir Sie, um einen Beratungstermin mit Ihnen zu vereinbaren.
Es ist also wichtig, dass Sie ihre Kontaktdaten, wie Telefonnummer oder E-Mailadresse mit angeben.
Terminanfrage
Team Prävention
Telefon
0351-4884981
E-Mail
wohnhilfe@dresden.de
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Wohnungsverlust
Wohnungsverlust bedeutet den Verlust des Zugangs zu einer Wohnung oder einem Haus. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie z.B. einer Zwangsräumung aufgrund von Mietrückständen oder Verstößen gegen den Mietvertrag, einer Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter oder aus anderen persönlichen Gründen wie Umzug, Trennung oder Verkauf des Eigentums. Wohnungsverlust kann für eine Person oder eine Familie erhebliche Auswirkungen haben, einschließlich Stress, Unsicherheit und finanzieller Belastung.
Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung sowie bei Bedarf eine Unterbringung?
Damit wohnungslose Personen einen Platz in einem Übergangswohnheim oder einer Gewährleistungswohnung erhalten, ist es notwendig, dass die Person sich im Sozialamt auf der Junghansstraße 2 in Dresden vorstellt.
Außerhalb der Dienstzeiten des Sozialamtes wenden sich wohnungslose Menschen direkt an die Notaufnahme des Übergangswohnheims in der Hechtstraße 10, 01097 Dresden.
Telefon: 0351-30980195
Hilfe und Unterstützungen in Form von einer Beratung kann jeder, der seinen Hauptwohnsitz in Dresden hat, bekommen.
Bitte verwenden Sie das Onlineassistent um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren. Es werden Ihnen ein paar Fragen gestellt, um herauszufinden wie wir Ihnen helfen können.
Anschließend kontaktieren wir Sie um einen Beratungstermin mit ihnen vereinbaren.
Es ist also wichtig, dass Sie ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mailadresse mit angeben.
Terminanfrage
Team Wohnungslosenhilfe
Telefon
0351-4884981
E-Mail
wohnhilfe@dresden.de
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr (nur Zuweisung)
Alkoholprobleme
Was sind Alkoholprobleme?
Alkoholprobleme sind negative Auswirkungen auf das Leben einer Person, die durch den regelmäßigen oder übermäßigen Konsum von Alkohol verursacht werden. Diese Probleme können sich auf verschiedene Bereiche des Lebens auswirken wie z. B. Gesundheit, soziale Beziehungen, Arbeit und Finanzen.
Welche Hilfe kann ich vom Sozialamt erwarten?
Das Sozialamt in Dresden kann betroffenen Personen und ihren Familien bei der Bewältigung der Auswirkungen von Alkoholproblemen kostenlose Beratung und Unterstützung anbieten.
Insbesondere wird folgende Hilfe angeboten:
- Information und Beratung chronisch mehrfachbeeinträchtigter Abhängigkeitskranker (Alkohol) im Rahmen der Sprechzeiten im Amt
- Beratung in Form von vertraulichen Gesprächen in der häuslichen Umgebung der Betroffenen
- Persönliche Hilfe bei Anträgen in verschiedenen Behördenangelegenheiten
- Motivation und Unterstützung bei der Vermittlung in verschiedenen Therapieformen
- Aufklärung über alle mit der Krankheit zusammenhängenden Probleme und Schwierigkeiten für Betroffene und Angehörige
- Prüfung von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten
Kann ich eine Beratung in Anspruch nehmen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Hauptwohnsitz ist in Dresden
- Sie haben ein Alkoholproblem
- oder Sie sind ein Angehöriger, Freund oder Bekannter von einer Person, die ein Alkoholproblem hat.
Wie kann die Unterstützung vom Sozialamt in Anspruch genommen werden?
Bitte verwenden Sie den Onlineassistenten um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren. Es werden Ihnen ein paar Fragen gestellt, um herauszufinden wie wir ihnen helfen können.
Anschließend kontaktieren wir Sie um einen Beratungstermin mit ihnen vereinbaren.
Es ist also wichtig, dass Sie ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mailadresse mit angeben.
Terminanfrage
Hilfreiche Infoblätter
-
Broschüre - Sucht erkennen
(*.pdf,
995 KB)
Für Angehörige und Freunde suchtkranker Menschen
- Informationen zum Umgang mit Alkohol (*.pdf, 633 KB)
Wichtige Links
-
Alkohol-Selbsttest
10 Testfragen sollen Ihnen dabei helfen, Ihren Umgang mit Alkohol zu überprüfen, und Sie gegebenenfalls auf Risiken und Probleme aufmerksam machen.
- Informationen zum mobilen Suchtdienst
- Weitere Informationen zum Thema Sucht
- Informationen zu Selbsthilfegruppen
- Suchthilfe für Suchtkranke und Angehörige
- Informationen zur Jugend und Drogenberatung
Mobiler Suchtdienst
Besucheranschrift
Junghansstraße 2
Erdgeschoss
Zimmer 48 und 50
Themenstadtplan
Verkehrsverbund Oberelbe
VVO-Auskunft
Telefon
0351-4884989
, 0351-4884987
, 0351-4884995
E-Mail
wohnhilfe@dresden.de
Öffnungszeiten
Dienstag 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 Uhr