AntragstellungAnträge auf Neuausstellung eines Schwerbehindertenausweises sind schriftlich oder auch persönlich bevorzugt im Sozialamt, SG Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden oder in den Bürgerbüros zu stellen. Dort erhalten Sie den Antragsvordruck auch in Papierform.
Servicetelefon: 03 51-4 88 12 00
Verfahren/PrüfungDie bearbeitende Stelle erteilt einen
Feststellungsbescheid, in dem das Vorliegen einer Behinderung, der Grad der Behinderung (GdB) und die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) angegeben werden. Sollte das zuständige Amt einen GdB von 50 oder mehr festgestellt haben, erhält man einen Schwerbehindertenausweis.
Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen, sondern muss länger als sechs Monate andauern.
Für den Fall, dass sich die bereits festgestellte Behinderung verschlimmert haben sollte, beziehungsweise ein neues Leiden hinzugekommen ist, kann man einen Änderungsantrag stellen. Das Verfahren läuft analog dem bei einer Erstfeststellung einer Behinderung ab.
Hinweis:Es dauert trotz aller Bemühungen einige Monate, bis über einen Antrag entschieden werden kann. Dies liegt insbesondere daran, dass Befundberichte von Ärztinnen und Ärzten und anderen medizinischen Stellen angefordert werden müssen. Bis diese eintreffen, vergeht einige Zeit. Auch ist eine anschließende amtsärztliche Stellungnahme durch das Gesundheitsamt notwendig. Somit ist die Verwaltung auf die Zuarbeiten dritter Stellen angewiesen, welche die Mitarbeiter zeitlich nicht beeinflussen können.
Informationen zur Einführung eines neuen Schwerbehindertenausweises ab 2014In der Landeshauptstadt Dresden wird ab 1. Januar 2014 ein neuer Schwerbehindertenausweis (Plastikkarte im Bankkartenformat) eingeführt.
Die alten Schwerbehindertenausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Es besteht keine Pflicht, einen gültigen Ausweis umzutauschen. Alle eingetragenen Nachteilsausgleiche können auch mit dem alten Schwerbehindertenausweis in Anspruch genommen werden.
Das Eintragen von Änderungen und/ oder eine Verlängerung der Gültigkeit ist allerdings nicht möglich. In diesen Fällen wird immer ein neuer Ausweis ausgestellt.
Die neuen Schwerbehindertenausweise werden nur noch per Post versandt. Aufgrund des zentralen Druckes kann der Ausweis nicht mehr sofort ausgehändigt werden.
Neu am Schwerbehindertenausweis ist:
- Benutzerfreundliche Handhabung
- Der Schwerbehindertenausweis ist eine Plastikkarte (wie z. B. Führerschein, Personalausweis, Krankenversicherungskarte). Das macht ihn handlicher und damit benutzerfreundlicher.
- ggf. Braille-Schrift
- Blinde Menschen können ihren Ausweis an der Buchstabenfolge sch-b-a erkennen.
- Nutzung im Ausland
Im Ausweis gibt es einen Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache.
Dieser soll im Ausland den Nachweis erleichtern, wenn es besondere Regelungen für schwerbehinderte Menschen (z. B. ermäßigten Eintritt) gibt. Ein direkter Anspruch auf besondere Leistungen im Ausland ist damit aber nicht verbunden.
Die Änderungen zur Gestaltung und des Verfahrens zur Ausstellung des Ausweises sind die Folge der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Dritten Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung vom 7. Juni 2012.