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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/schwerbehinderte.php 04.12.2023 12:22:57 Uhr 22.12.2024 04:33:26 Uhr

Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderten Menschen kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dafür muss zuvor ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt worden sein.
Im Ausweis sind der Grad der Behinderung und die festgestelten gesundheitlichen Merkmale, als Merkzeichen, auf der Rückseite eingetragen. Der Ausweis ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie: besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub, Vergünstigungen bei der Einkommenbesteuerung und vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn.