Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Moblilitaet-fuer-Menschen-mit-Behinderung.php 01.02.2024 16:52:51 Uhr 22.12.2024 08:56:52 Uhr |
Mobilität für Menschen mit Behinderung
Unterstützung der Mobilität für Menschen mit Behinderung beantragen
Schwerbehinderte Menschen mit Hauptwohnsitz in Dresden, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, können eine Zuwendung (Geldbetrag) für Menschen mit Behinderung beantragen.
Was ist die Zuwendung (Geldbetrag) für Mobilität?
Die Zuwendung für Mobilität ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Landeshauptstadt Dresden. Sie soll Personen, die aufgrund einer Mobilitätsbehinderung den Öffentlichen Personennahverkehr - zum Beispiel Bus und Bahn - nicht oder nur eingeschränkt oder nur in Begleitung nutzen können, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Die Zuwendung für Mobilität unterstützt die Teilhabe. Damit sind Wege zu kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinschaftlichen oder familiären Veranstaltungen, Zusammenkünften oder Aktivtäten in der Freizeit oder die Ausübung eines Ehrenamtes gemeint.
Wofür kann die Zuwendung verwendet werden?
Die Zuwendung für Mobilität können Sie für folgende Fahrten verwenden:
Fahrten mit Fahrdiensten
Taxifahrten
individuell organisierten Beförderungsleistungen
Ausgenommen sind:
individuell organisierte Beförderungsleistungen durch Familien- oder Haushaltsangehörige
Fahrten zum Arzt oder zu therapeutischen Maßnahmen
Fahrten zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz
Fahrten zur Schule
Fahrten zur Aufnahme in teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung und der Pflege
Fahrten im Zusammenhang mit einer Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
(die nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen bereits finanziert werden)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Zuwendung zu erhalten?
Die Zuwendung für Mobilität kann nur erhalten, wer die folgenden Voraussetzungen 1. bis 4. gleichzeitig erfüllt.
1. Die antragstellende Person muss schwerbehindert sein und einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzen mit einem der folgenden Merkzeichen:
Merkzeichen aG (Gruppe 1) oder
Merkzeichen G und B, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bescheinigt wurde (Gruppe 2) oder
Merkzeichen G, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 infolge von Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge bescheinigt wurde (Gruppe 2) oder
Merkzeichen Bl oder Merkzeichen TBL oder Vorlage eines Bescheides über die Gewährung eines Nachteilsausgleiches für hochgradig Sehbehinderte nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz (Gruppe 3),
2. den Hauptwohnsitz in Dresden haben,
3. kein Kraftfahrzeug auf eigenen Namen zugelassen haben und
4. keine Pauschalhilfe nach § 27d des Bundesversorgungsgesetzes (ab 01.01.2024: Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XIV) erhalten.
Wie hoch ist die Zuwendung beziehungsweise der Geldbetrag?
Die Höhe der Zuwendung für Mobilität richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und wird vom Sozialamt jährlich neu festgelegt. Die Zuwendung besteht aus einer Grundpauschale und Zuschlägen.
Grundpauschale
Die Höhe der Grundpauschale wird für jede der drei Gruppen gesondert festgelegt:
Für das Jahr 2024
Gruppe 1: 35 Euro pro Monat
Gruppe 2: 27,50 Euro pro Monat
Gruppe 3: 19 Euro pro Monat
Für das Jahr 2025
Gruppe 1: 25 Euro pro Monat
Gruppe 2: 20 Euro pro Monat
Gruppe 3: 13,50 Euro pro Monat
Personen, die die Voraussetzungen für mehrere Gruppen gleichzeitig erfüllen, erhalten die höhere Grundpauschale.
Zuschläge
Zusätzlich zu einer Grundpauschale können ein oder mehrere Zuschläge gezahlt werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
die Erforderlichkeit einer im Rollstuhl sitzenden Beförderung mittels Spezialfahrzeug, über Auffahrrampe oder die Erforderlichkeit einer Tragehilfe
Inhabende eines Dresden-Passes und/oder
Bezug bestimmter Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II/Bürgergeld, Sozialhilfe)
Erforderlichkeit einer Begleitperson
Ausübung eines Ehrenamtes
fehlende barrierefreie Zugänglichkeit und zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) am Wohnort
Für das Jahr 2024 ist die Höhe der Zuschläge für Gruppe 1, 2 und 3 wie folgt festgelegt:
Zuschlag bei geringem Einkommen: 17 Euro pro Monat
Zuschlag bei fehlender Begleitung: 13 Euro pro Monat
Zuschlag für Ehrenamt: 45,50 Euro pro Monat
Zuschlag bei fehlendem Zugang zum ÖPNV: 18 Euro pro Monat
Für Gruppe 1 ist zusätzlich noch ein Zuschlag für ein Spezialfahrzeug in Höhe von 37 Euro vorgesehen.
Für das Jahr 2025 ist die Höhe der Zuschläge für Gruppe 1, 2 und 3 wie folgt festgelegt:
Zuschlag bei geringem Einkommen: 10 Euro pro Monat
Zuschlag bei fehlender Begleitung: 8 Euro pro Monat
Zuschlag für Ehrenamt: 30 Euro pro Monat
Zuschlag bei fehlendem Zugang zum ÖPNV: 10 Euro pro Monat
Für Gruppe 1 ist zusätzlich noch ein Zuschlag für ein Spezialfahrzeug in Höhe von 23 Euro vorgesehen.
Muss nachgewiesen werden, wofür das Geld verwendet wurde?
Ja. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes muss eine Erklärung über die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung für Mobilität eingereicht werden.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Sie können den Antrag postalisch oder digital mit dem Formularassistenten einreichen.
postalische Einreichung: Füllen Sie bitte das PDF-Formular aus, drucken und unterschreiben Sie es und schicken Sie es per Post ans Sozialamt.
digitale Einreichung mit dem Formularassistent: Der Formularassistent unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen, Unterschreiben und Einreichen des Antrags. Ihre Eingaben werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und der Antrag digital ans Sozialamt übermittelt.
Voraussetzungen für die digitale Einreichung
Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein Lesegerät (z. B. NFC-fähiges Smartphone) und die AusweisApp auf ihrem PC, Tablet oder Smartphone. Ihre Daten werden sicher über "Autent ID Connect" übermittelt. Hinweise zur Installation und Nutzung der AusweisApp finden Sie unter www.ausweisapp.bund.de.
Sie benötigen Unterstützung?
Falls Sie keine Möglichkeit haben den Antrag auszudrucken, können Sie den Antrag per E-Mail, telefonisch oder per Post beim Sozialamt anfordern. Das gedruckte Antragsformular ist außerdem im Bürgerbüro und im Sozialamt erhältlich.
Benötigte Dokumente
- Schwerbehindertenausweis
Optionale Dokumente
Benötigte Formulare
- Antragsformular zur Unterstützung der Mobilität für Menschen mit Behinderung
-
Onlineantrag zur Unterstützung der Mobilität für Menschen mit Behinderung
Den Onlineantrag können Sie nur nutzen, wenn Sie auf Ihrem Smartphone/PC die AusweisApp installiert haben. Voraussetzung hierzu ist, dass die AusweisApp gestartet wird, bevor sie den Onlineantrag öffnen und ausfüllen.
Hilfreiche Infoblätter
- Übersicht der Behindertenfahrdienste
- Hinweisblatt Datenschutz zur Mobilität für Menschen mit Behinderung
-
Informationsblatt zur Mobilität für Menschen mit Behinderung
Erklärungen der Internetseite in einem PDF Dokument zusammen gefasst.
Wichtige Links
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www.ausweisapp.bund.de
Falls Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (nPA) und ein Lesegerät haben, können Sie das ausgefüllte Formular absenderbestätigt direkt an die Landeshauptstadt Dresden senden. Die Anmeldung per nPA wird durch die Nutzung der Landeskomponente über "Authent ID Connect" vorgenommen. Voraussetzung dafür ist eine auf dem PC installierte AusweisApp, die vor dem Aufruf des Formulars bereits aktiv ist.