Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Moblilitaet-fuer-Menschen-mit-Behinderung.php 01.02.2024 16:52:51 Uhr 22.12.2024 08:56:52 Uhr

Mobilität für Menschen mit Behinderung

Zuschuss gemäß Fachförderrichtlinie Mobilität für Menschen mit Behinderung

Unterstützung der Mobilität für Menschen mit Behinderung beantragen

Schwerbehinderte Menschen mit Hauptwohnsitz in Dresden, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, können eine Zuwendung (Geldbetrag) für Menschen mit Behinderung beantragen. 
 
Was ist die Zuwendung (Geldbetrag) für Mobilität?
Die Zuwendung für Mobilität ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Landeshauptstadt Dresden. Sie soll Personen, die aufgrund einer Mobilitätsbehinderung den Öffentlichen Personennahverkehr - zum Beispiel Bus und Bahn - nicht oder nur eingeschränkt oder nur in Begleitung nutzen können, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Die Zuwendung für Mobilität unterstützt die Teilhabe. Damit sind Wege zu kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinschaftlichen oder familiären Veranstaltungen, Zusammenkünften oder Aktivtäten in der Freizeit oder die Ausübung eines Ehrenamtes gemeint.

Wofür kann die Zuwendung verwendet werden?
Die Zuwendung für Mobilität können Sie für folgende Fahrten verwenden:

  • Fahrten mit Fahrdiensten

  • Taxifahrten

  • individuell organisierten Beförderungsleistungen

 Ausgenommen sind:

  • individuell organisierte Beförderungsleistungen durch Familien- oder Haushaltsangehörige

  • Fahrten zum Arzt oder zu therapeutischen Maßnahmen

  • Fahrten zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz

  • Fahrten zur Schule

  • Fahrten zur Aufnahme in teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung und der Pflege

  • Fahrten im Zusammenhang mit einer Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
    (die nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen bereits finanziert werden)


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Zuwendung zu erhalten?
Die Zuwendung für Mobilität kann nur erhalten, wer die folgenden Voraussetzungen 1. bis 4. gleichzeitig erfüllt.

1. Die antragstellende Person muss schwerbehindert sein und einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzen mit einem der folgenden Merkzeichen:

  • Merkzeichen aG (Gruppe 1) oder

  • Merkzeichen G und B, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bescheinigt wurde (Gruppe 2) oder

  • Merkzeichen G, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 infolge von Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge bescheinigt wurde (Gruppe 2) oder

  • Merkzeichen Bl oder Merkzeichen TBL oder Vorlage eines Bescheides über die Gewährung eines Nachteilsausgleiches für hochgradig Sehbehinderte nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz (Gruppe 3),

2. den Hauptwohnsitz in Dresden haben,
3. kein Kraftfahrzeug auf eigenen Namen zugelassen haben und
4. keine Pauschalhilfe nach § 27d des Bundesversorgungsgesetzes (ab 01.01.2024: Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XIV) erhalten.

Wie hoch ist die Zuwendung beziehungsweise der Geldbetrag?
Die Höhe der Zuwendung für Mobilität richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und wird vom Sozialamt jährlich neu festgelegt. Die Zuwendung besteht aus einer Grundpauschale und Zuschlägen.

Grundpauschale
Die Höhe der Grundpauschale wird für jede der drei Gruppen gesondert festgelegt:

Für das Jahr 2024

  • Gruppe 1: 35 Euro pro Monat

  • Gruppe 2: 27,50 Euro pro Monat

  • Gruppe 3: 19 Euro pro Monat

Für das Jahr 2025

  • Gruppe 1: 25 Euro pro Monat

  • Gruppe 2: 20 Euro pro Monat

  • Gruppe 3: 13,50 Euro pro Monat

Personen, die die Voraussetzungen für mehrere Gruppen gleichzeitig erfüllen, erhalten die höhere Grundpauschale.

Zuschläge
Zusätzlich zu einer Grundpauschale können ein oder mehrere Zuschläge gezahlt werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Erforderlichkeit einer im Rollstuhl sitzenden Beförderung mittels Spezialfahrzeug, über Auffahrrampe oder die Erforderlichkeit einer Tragehilfe

  • Inhabende eines Dresden-Passes und/oder

  • Bezug bestimmter Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II/Bürgergeld, Sozialhilfe)

  • Erforderlichkeit einer Begleitperson

  • Ausübung eines Ehrenamtes

  • fehlende barrierefreie Zugänglichkeit und zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) am Wohnort

Für das Jahr 2024 ist die Höhe der Zuschläge für Gruppe 1, 2 und 3 wie folgt festgelegt:

  • Zuschlag bei geringem Einkommen: 17 Euro pro Monat

  • Zuschlag bei fehlender Begleitung: 13 Euro pro Monat

  • Zuschlag für Ehrenamt: 45,50 Euro pro Monat

  • Zuschlag bei fehlendem Zugang zum ÖPNV: 18 Euro pro Monat

Für Gruppe 1 ist zusätzlich noch ein Zuschlag für ein Spezialfahrzeug in Höhe von 37 Euro vorgesehen.

Für das Jahr 2025 ist die Höhe der Zuschläge für Gruppe 1, 2 und 3 wie folgt festgelegt:

  •  Zuschlag bei geringem Einkommen: 10 Euro pro Monat

  • Zuschlag bei fehlender Begleitung: 8 Euro pro Monat

  • Zuschlag für Ehrenamt: 30 Euro pro Monat

  • Zuschlag bei fehlendem Zugang zum ÖPNV: 10 Euro pro Monat

Für Gruppe 1 ist zusätzlich noch ein Zuschlag für ein Spezialfahrzeug in Höhe von 23 Euro vorgesehen.

Muss nachgewiesen werden, wofür das Geld verwendet wurde?
Ja. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes muss eine Erklärung über die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung für Mobilität eingereicht werden.

Wie kann der Antrag gestellt werden?
Sie können den Antrag postalisch oder digital mit dem Formularassistenten einreichen.

  • postalische Einreichung: Füllen Sie bitte das PDF-Formular aus, drucken und unterschreiben Sie es und schicken Sie es per Post ans Sozialamt. 

  • digitale Einreichung mit dem Formularassistent: Der Formularassistent unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen, Unterschreiben und Einreichen des Antrags. Ihre Eingaben werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und der Antrag digital ans Sozialamt übermittelt.

Voraussetzungen für die digitale Einreichung
Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein Lesegerät (z. B. NFC-fähiges Smartphone) und die AusweisApp auf ihrem PC, Tablet oder Smartphone. Ihre Daten werden sicher über "Autent ID Connect" übermittelt. Hinweise zur Installation und Nutzung der AusweisApp finden Sie unter www.ausweisapp.bund.de.

Sie benötigen Unterstützung?
Falls Sie keine Möglichkeit haben den Antrag auszudrucken, können Sie den Antrag per E-Mail, telefonisch oder per Post beim Sozialamt anfordern. Das  gedruckte Antragsformular ist außerdem im Bürgerbüro und im Sozialamt erhältlich.